Das ärgert beim Einkauf:

Plombir Eis Vanillegeschmack Mannschafts-Edition

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Statt der klassischen „Eiscreme mit Vanillegeschmack“ mit 50 Prozent Vollmilch enthält das Eis der „Mannschafts-Edition“ im Wesentlichen Wasser und Pflanzenfett.
getaeuscht

Voller Freude packte ich das Eis aus mit der Erwartung auch ein Plombir-Eis zu essen. Leider ist diese Version einfach ungenießbar. Am liebsten würde ich es direkt zurückbringen und mein Geld zurückverlangen. Zudem hinterlässt es einen Imageschaden, bei allen Kunden, die auf diese Aktion und Täuschung reinfallen.
Wenn auf der Packung Plombir steht, erwarte ich die Qualität, die ich bisher gewohnt bin. Nach einer kurzen Recherche habe ich entrüstet herausgefunden, dass diese Version einfach nicht die Inhaltsstoffe und hochwertige Zusammensetzung beinhaltet, die das originale Eis Plombir hat.
Meiner Meinung nach ist dies eine heftige Irreführung und sollte deutlich deklariert werden!
Verbraucherin aus Nürnberg vom 08.06.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Vor dem Hintergrund der Fussball-WM bietet Plombir ein Eis der Sorte „Mannschafts-Edition“ an. Dabei gleicht die Abbildung des mit Eis gefüllten Waffelbechers auf der Verpackung der Sorte „Plombir Original“. Anstelle der gewohnten Qualität – das „Original“ besteht zu 50 Prozent aus Vollmilch – stecken im Aktionseis im Wesentlichen Wasser und Pflanzenfett. Bei unterschiedlicher Qualität sollten sich die Verpackungen deutlich in der Aufmachung unterscheiden.

Darum geht’s:

Die Verpackung des „Plombir Eis Mannschaft-Edition“ bildet einen gefüllten Waffelbecher ab und nennt die Geschmacksrichtung „Vanillegeschmack“. Auf der Schauseite sind auch mehrere Fußbälle aufgedruckt und die Mannschafts-Stückzahl „10 + 1“ fällt ins Auge. Die Bezeichnung „Speiseeis mit Vanillegeschmack im Waffelbecher“ steht auf der Rückseite des Kartons. Das Zutatenverzeichnis führt an erster Stelle Wasser und Zucker auf. Außerdem enthält das Eis pflanzliche Fette und die Milchbestandteile Milcheiweiß, Magermilchpulver sowie Süßmolkenpulver.

Der Waffelbecher ist auch auf der Schauseite des „Plombir Original“ – „Eiscreme mit Vanillegeschmack“ abgebildet. Das „Original“ enthält sechs Waffelbecher und wirbt mit der Herstellung aus frischer Vollmilch. Laut Zutatenliste besteht die Eiscreme im Waffelbecher zur Hälfte aus Vollmilch, danach folgen Butter, Zucker und Wasser.

Die Verbraucherin erwartete die gewohnte Eisqualität zu erhalten – lediglich mit einer anderen Stückzahl.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zutaten. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Nach den Leitsätzen für Speiseeis handelt es sich bei Speiseeis allgemein um eine feste oder pastenartige Zubereitung nach einem Gefrierprozess. Für die Herstellung von Speiseeis führen die Leitsätze verschiedene Zutaten auf, darunter auch pflanzliches Fett.

Außerdem definieren die Leitsätze spezielle Anforderungen an verschiedene Speiseeissorten unter anderem an Eiscreme. Als fetthaltige Zutat wird ausschließlich Milchfett verwendet und zwar mindestens 10 Prozent. Pflanzenfett ist hier nicht vorgesehen

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Hinter „Speiseeis“ und „Eiscreme“ stehen unterschiedliche Qualitätsanforderungen. Verbraucher werden durch die Aufmachung der „Mannschafts-Edition“ aber in erster Linie die erhöhte Stückzahl des Produkts im Vergleich zu Plombir Original wahrnehmen. Dass es sich dabei nicht um die „gewohnte“ Qualität der Plombir „Eiscreme“ handelt, sondern um ein „Speiseeis mit Vanillegeschmack“ kann leicht übersehen werden. Zudem wird vielen Verbrauchern die unterschiedliche Bedeutung dieser ähnlichen Begriffe in Hinblick auf die Qualität nicht bekannt sein.

Fazit:

Bei unterschiedlicher Qualität sollten sich die Verpackungen deutlich in der Aufmachung unterscheiden.

Stellungnahme der Dovgan GmbH, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 19.07.2018 liegt bisher keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de