Das ärgert beim Einkauf:

Nudelhof Feine Bandnudeln

Die Aufmachung lässt die doppelte Eimenge in den Nudeln erwarten.
getaeuscht

Die Nudelverpackung lässt einen hohen Eigehalt erwarten. Sie bildet Eier ab und wirbt mit dem Aufdruck „2 Eier“. Erst bei genauerem Lesen fällt auf, dass sich die Angabe nicht auf die 500-Gramm-Verpackung, sondern auf ein Kilogramm bezieht. Die Nudeln enthalten daher nur die Hälfte der erwarteten Eimenge.
Der Hersteller sollte auf die Abbildung von Eiern verzichten und direkt bei der Angabe „2 Eier“ ergänzen, worauf sich diese Angabe bezieht.

Die Verpackung suggeriert das Vorhandensein von 2 Eiern im Nudelteig, beim Lesen des Kleingedruckten wird klar, dass die Packung lediglich 1 Ei enthält.
Verbraucher aus Mömbris vom 18.02.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die Bandnudeln bewerben auf der Schauseite der Verpackung in großer Schrift mit einer Art Label “2 Eier“. Zusätzlich bildet die Verpackung Eier ab. Unterhalb des Produktnamens „Feine Bandnudeln – Qualitätsgarantie“ steht kleiner gedruckt der Hinweis „Hergestellt aus reinem Hartweizenmehl mit 2 frischen Eiern aus Bodenhaltung je Kilogramm“. Die Rückseite bezeichnet die Nudeln als „Eierteigwaren“ und gibt einen Eigehalt von „10% Frischei“ an.

Das ist geregelt:

Die Leitsätze für Teigwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs legen den Eigehalt für Nudeln mit der Bezeichnung „Eier-Teigwaren“ fest. Danach gelten folgenden Anforderungen:

  • „Eier-Teigwaren“ wie Eier-Nudeln enthalten mindestens 100 Gramm Ei pro Kilogramm Getreidemahlerzeugnisse. Das entspricht zwei Eiern.
  • „Eier-Teigwaren“ mit verbalen oder bildlichen Hinweisen auf einen hohen Eigehalt sollten mindestens 200 Gramm Ei – also etwa vier Eier – pro Kilogramm enthalten.
  • „Eier-Teigwaren“ mit verbalen oder bildlichen Hinweisen auf einen besonders hohen Eigehalt sollten mindestens 300 Gramm Ei – also etwa sechs Eier – pro Kilogramm enthalten.

Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend. Hersteller sollten aber deutlich machen, wenn sie von den Leitsätzen abweichen.
Informationen über Lebensmittel dürfen zudem nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verpackung enthält 500 Gramm Nudeln und wirbt mit der Angabe „2 Eier“ und einer Abbildung von zwei Eiern. Auf den ersten Blick werden Verbraucherinnen und Verbraucher kaum damit rechnen, dass sich die Angaben nicht auf die enthaltenen Nudeln, sondern auf ein Kilogramm bezieht.
Durch die Abbildung der Eier weist der Anbieter außerdem auf einen hohen Eigehalt hin. Die Leitsätze für Teigwaren sehen hierfür 200 Gramm Ei pro Kilogramm vor, was einer Menge von vier Eiern entspricht. Die Bandnudeln erfüllen diese Anforderung nicht.
Aus unserer Sicht reicht der Hinweis auf die tatsächliche Bezugsgröße „je Kilogramm“ nicht aus, um den Eindruck zu korrigieren, dass es sich um Nudeln mit einem hohen Eigehalt handelt.

Fazit:

Der Hersteller sollte deutlicher kennzeichnen. Er sollte auf die Abbildung von Eiern verzichten und direkt bei der Angabe „2 Eier“ ergänzen, worauf sich diese Angabe bezieht.

Stellungnahme der Erfurter Teigwaren GmbH, Erfurt

Kurzfassung:

Laut den Leitsätzen für Teigwaren müssen Eierteigwaren mit Hinweis auf einen bestimmten Eigehalt diese Menge auf 1 kg Getreidemahlerzeugnis enthalten. Dies trifft bei dem beanstandeten Produkt zu und eine Täuschung liegt somit nicht vor. Nichtsdestotrotz werden wir im Sinn der noch besseren Verbraucherinformation zukünftig das Label „2 Eier“ durch einen Sternchenverweis genauer erläutern.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit liegt inzwischen das Foto einer neuen Verpackung mit einer minimalen Änderung auf der Schauseite vor. Der Anbieter hat ein Sternchen nach der Angabe „2 Eier“ ergänzt. Die Auflösung des Sternchens verweist auf einen bereits vorhandenen Text auf der Schauseite, der über die Bezugsgröße je Kilogramm informiert. Es bleibt aus unserer Sicht fraglich, ob Verbraucherinnen und Verbraucher in der Einkaufssituation die Auflösung des Hinweises und damit die Bezugsgröße nun besser wahrnehmen.
Auch beseitigt die Änderung nicht den Kritikpunkt, dass die bildliche Darstellung auf einen hohen Eigehalt und damit auf etwa vier Eier pro Kilogramm Getreidemahlerzeugnis hinweist.
Die Bandnudeln werden ab November 2021 in geänderter Verpackung abgefüllt.