Das ärgert beim Einkauf:

Lätta Extra Fit

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Mit 30 Prozent mehr Buttermilch beworben, aber rechnerisch sind es nur 20 Prozent.
getaeuscht

Auf der Verpackung der neuen Lätta Extra Fit wird geworben „Jetzt mit 30 % mehr Buttermilch“. Tatsächlich waren bisher laut Zutatenliste 6 % Buttermilch enthalten und jetzt nur 7,2 %. Das entspricht nach meiner Kenntnis nur einer Erhöhung um 20 %.
Verbraucher aus Leipzig vom 18.03.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Die geänderte Produktvariante der Margarine „Lätta Extra Fit“ wirbt mit einem um 30 Prozent höheren Buttermilchgehalt. Anhand der Mengenangaben in der Zutatenliste können Verbraucher lediglich eine Erhöhung von 20 Prozent errechnen. Wenn der Hersteller mit der Aussage „jetzt mit 30 Prozent mehr Buttermilch“ wirbt, sollte er die veränderte Rezeptur nach Ansicht der Verbraucherzentrale für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar erklären.

Darum geht’s:

Unilever hat die Rezeptur der Margarinesorte „Die Neue Lätta Extra Fit“ geändert. Statt „Lätta Extra Fit, 28 % Fett – mit Buttermilch“ steht auf der Schauseite der Verpackung nun „Die Neue Lätta Extra Fit – Jetzt mit 30 % mehr Buttermilch“. Aus der Zutatenliste geht hervor, dass „Die Neue Lätta“ 7,2 Prozent gegenüber 6 Prozent Buttermilch bei der bisherigen Variante enthält. Das entspricht rechnerisch einer Erhöhung des Buttermilchgehalts um 20 und nicht um 30 Prozent.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbeaussage „mit 30 Prozent mehr Buttermilch“ ist aus unserer Sicht für Verbraucher nicht nachvollziehbar. Der Hersteller argumentiert, dass bei der alten Variante der tatsächliche Buttermilchgehalt von 5,5 Prozent aufgerundet mit 6 Prozent angegeben wurde, was inzwischen nicht mehr der Fall sei. Die Erhöhung der Buttermilch hat er mit den tatsächlichen Gehalten von vorher 5,5 Prozent und neu 7,2 Prozent Buttermilch berechnet. Da sich die beiden Verpackungsvarianten parallel im Handel befanden, konnte der Verbraucher die Erhöhung „mit 30 % mehr“ rechnerisch nicht nachvollziehen und ist irritiert.

Fazit:

Der Hersteller sollte Werbung mit besonderen Vorteilen eines Lebensmittels so formulieren, dass sie für Verbraucher nachvollziehbar ist.

Stellungnahme der Unilever Deutschland Holding GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

LÄTTA Extra Fit enthielt 5,5% Buttermilch, in der Zutatenliste wurde gemäß der gängigen Praxis der aufgerundete Wert von 6% deklariert. In der neuen Rezeptur werden 7,2% Buttermilch eingesetzt. Das neue Produkt enthält somit 30% mehr Buttermilch. Wir haben aber unsere Deklaration für wertgebende Rohwaren präzisiert und runden die prozentualen Anteile nicht mehr auf oder ab. Leider ist die Erhöhung des Buttermilchgehaltes dadurch nicht genau ersichtlich.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de