Das ärgert beim Einkauf:

Kräutertee Pomelo Mischung aromatisiert

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

In der Teemischung steckt Aroma, von Pomelo keine Spur.
getaeuscht

Auf der Vorderseite der Verpackung steht in Großbuchstaben "Kräutertee Pomelo Mischung". Darunter etwas kleiner "aromatisiert". Des Weiteren sind eine Pomelo sowie weitere Zutaten abgebildet. Auf der Rückseite wird dann ersichtlich, dass sich in diesem teeähnlichen Erzeugnis lediglich Aroma Süßholzwurzel (vielleicht fehlt hier auch das Komma?) und weitere Zutaten befinden. Von Pomelo keine Spur.

Darf das aromatisierte teeähnliche Erzeugnis überhaupt mit Pomelo benannt werden, wenn diese nicht enthalten ist und sogar abgebildet werden? Sollte dann nicht besser stehen: "Kräutertee, aromatisiert mit Pomelo-Geschmack/Aroma"?
Verbraucherin aus Ludwigsburg vom 19.10.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Der Hersteller nennt den Tee „Kräutertee Pomelo Mischung" und bildet neben Apfelstücken und Kräutern auch eine Pomelo ab. In der Zutatenliste ist keine Pomelo zu finden, dafür diverse Kräuter und Früchte sowie Aroma. Der Hersteller sollte durch die Aufmachung der Schauseite auf den ersten Blick deutlich machen, dass Pomelo nicht Bestandteil des Tees, sondern lediglich die Geschmacksrichtung ist.

Darum geht’s:

Der Hersteller nennt den Tee auf der Schauseite „Kräutertee Pomelo Mischung" mit dem etwas kleineren Hinweis „aromatisiert“ darunter und bildet prominent eine Pomelo ab, daneben deutlich kleiner auch Apfelstücke und Kräuter. Die Zutatenliste nennt diverse Früchte und Pflanzenteile, darunter Lemongras, Hibiskus und Apfelstücke, sowie Aroma. Pomelo ist in der Zutatenliste nicht aufgeführt.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Nach den Leitsätzen für Tee und teeähnliche Erzeugnisse muss ein teeähnliches Erzeugnis, das zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen verwendet, aber ausschließlich oder überwiegend Aromen enthält, eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit …-Geschmack“ oder „mit …-Aroma“ aufweisen. Diese Angabe soll in Verbindung mit der Abbildung erscheinen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf der Schauseite stellt der Hersteller die Pomelo besonders heraus. Der Name in Verbindung mit der Abbildung kann die Erwartung wecken, dass Pomelo in der Teemischung enthalten ist. Diese Erwartung wird unserer Ansicht nach nicht durch den deutlich kleineren Hinweis „aromatisiert“ aufgelöst.
In der Zutatenliste ist keine Pomelo aufgeführt. Stattdessen verwendet der Hersteller „Aroma“.

Diese Aufmachung der Schauseite widerspricht der Zusammensetzung des Tees.

Fazit:

Der Hersteller sollte durch die Aufmachung der Schauseite auf den ersten Blick deutlich machen, dass Pomelo nicht die Basis des Tees, sondern lediglich die Geschmacksrichtung ist.

Stellungnahme der Henosa Platanas Group GmbH, Bellenberg

Kurzfassung:

Die HENOSA-PLANTANAS GROUP GMBH gibt an, dass bei der von ihr gelieferten Qualität eine aus Konsumentensicht nicht eindeutige Kombination aus Zeichnung und Zutatenliste aufgedruckt wurde. Da sie bei dieser Qualität 40% UTZ zertifizierte Ware einsetzen, stelle sich die Beschaffung einiger oder bestimmter Zutaten schwieriger heraus als angedacht. Sie haben den Pomelo- Geschmack lediglich im Aroma und nicht in den Zutaten dargestellt und deklariert. Zukünftig soll die Zeichnung bei Neuauflage der Verpackung entsprechend abgeändert und mit der Zutatenliste in Einklang gebracht werden. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de