So haben Hersteller reagiert:

Kotanyi Chili scharf

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Die Angabe „mit Meersalz“ macht nun deutlich, dass statt puren Chili-Schoten das Produkt auch Salz enthält.
Geändert

Der Name „Chilli scharf“ erweckt den Eindruck, dass der Inhalt ausschließlich aus Chilischoten besteht. Erst durch die Bezeichnung und die Zutatenliste auf der Rückseite erfahren Kunden, dass es sich um ein Gewürzsalz mit 50 Prozent jodiertem Meersalz handelt. Der Produktname passt daher nicht zum Inhalt.
Der Hersteller sollte den Produktnamen der Zusammensetzung anpassen.

Auf dem Etikett ist angegeben:"Chilli scharf". Der Inhalt besteht jedoch zu 50 % aus Salz. Dieses erfährt der Verbraucher erst auf der Rückseite der Verpackung, dort ist es in Mikroschrift aufgedruckt. Ich meine, es muss auf der Vorderseite der Verpackung der Vermerk "Chilli-Gewürzmischung " oder "Gewürzsalz" stehen. Reines Chilli ist wesentlich teurer als Meersalz, der Hersteller "panscht" also. Außerdem ist das Produkt für Blutdruckpatienten oder Nierenkranke gefährlich, wenn diese den Salzgehalt nicht sofort erkennen können.
Verbraucher aus Bad Pyrmont vom 16.09.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbraucherbeschwerde

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Produktes ist der Name „Chilli scharf“, der Firmenname sowie die Angabe „Mühle grob/fein“ zu finden. Durch das Glas können die Kunden den Inhalt sehen, dabei dominieren die zerkleinerten Chilischoten. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Chili scharf mit Meersalz/Gewürzsalz“. Laut Zutatenliste enthält das Produkt 50 Prozent Chilis sowie 50 Prozent jodiertes Meersalz.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher durch die Aufmachung des Produktes „Chilli scharf“ ausschließlich Chilischoten als Inhalt erwarten. Durch das Glas sind die Salzkörner nur bei genauem Hinsehen zu erkennen. Erst auf der Rückseite wird die tatsächliche Zusammensetzung deutlich. Die Aufmachung passt daher nicht zum Inhalt.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Kotanyi GmbH, Wolkersdorf im Weinviertel, Österreich

Wir möchten klarstellen, dass wir keinesfalls beabsichtigen, unsere Verbraucher irrezuführen. Die Sachbezeichnung „Chili scharf mit Meersalz“ und das Verzeichnis der Zutaten sind richtig gekennzeichnet; der gemäß unseren Layoutvorgaben erforderliche Zusatz „mit Meersalz“ wurde bei der aktuellen Etikettencharge leider nicht auf der Vorderseite angebracht. Wir bedauern diesen Umstand.

Ergebnis

Der Hersteller hat die Schauseite des Etiketts umgehend geändert. Aufgrund der längeren Frist für den Abverkauf können Verbraucher bereits hergestellte Ware vorläufig noch im Handel finden.

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de