Das ärgert beim Einkauf:

Ilmenauer Wurstspezialitäten Frühstückchen

Die Angaben auf der Verpackung lassen Zweifel an der Herkunft der Ilmenauer Wurstspezialität aufkommen, denn die Rückseite verweist auf Bayern.
getaeuscht

Die „Frühstückchen“ werden unter der Marke „Ilmenauer Wurstspezialitäten“ angeboten. Die Angabe „nach Art einer Thüringer Knackwurst“ lässt Zweifel an der Herkunft aus Ilmenau in Thüringen aufkommen. Zwei weitere Kennzeichnungen verweisen auf Bayern.
Um Zweifel zu beseitigen, sollte der Hersteller klare Angaben zum Herstellungsort der Wurst und zur Fleischherkunft machen.

Wieviel Thüringen steckt da drin? Stempel aus Bayern. Klosterwald aus Heilsbronn. Dazu gehört zwar auch eine Ilmenauer Firma, aber darauf findet sich kein Verweis.
Verbraucher aus Werder vom 02.08.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Unter der Marke „Ilmenauer Wurstspezialitäten“ – Ilmenau ist eine Stadt in Thüringen – werden die „Frühstückchen nach Art einer Thüringer Knackwurst“ angeboten. Als Firmenadresse ist ein Betrieb in Heilsbronn in Bayern angegeben. Auch das Identitätskennzeichen verweist auf einen Betrieb in Bayern.
Woher die „Ilmenauer Wurstspezialitäten“ tatsächlich stammen, bleibt unklar.  

Das ist geregelt:

Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen die Informationen auf Lebensmitteln nicht täuschen, unter anderem über das Ursprungsland oder den Herkunftsort. Die Verordnung fordert außerdem eine Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts, wenn ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher möglich wäre, weil die Verpackung den Eindruck vermittelt, das Lebensmittel käme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort.
Ist das Ursprungsland oder der Herkunftsort auf einem Lebensmittel angegeben, die primäre Zutat stammt aber nicht daher, so ist ein Hinweis zum Ursprungsland oder Herkunftsort der primären Zutat anzugeben, das wäre bei einer Wurst das Fleisch. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Marken, die auf eine Herkunft hinweisen.
Auf verpackten Lebensmitteln sind Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens anzugeben. Dabei muss es sich nicht um den Hersteller handeln.
Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln. Es stellt keine Verbraucherinformation dar. Mit diesem Zeichen können die Behörden der Lebensmittelüberwachung ermitteln, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder abgepackt wurde.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucherinnen und Verbraucher finden auf der Verpackung verschiedene Hinweise zur Herkunft der Wurst, die sich gegenseitig widersprechen. Die Marke „Ilmenauer Wurstspezialitäten“ vermittelt den Eindruck, dass die Herstellung dieser Spezialität in Ilmenau stattfindet und bei einem regionalen Betrieb gegebenenfalls auch die Rohwaren aus der Region kommen. Bereits die Angabe „nach Art einer Thüringer Knackwurst“ lässt Zweifel darüber aufkommen, woher die Wurst tatsächlich kommt. Weitere Kennzeichnungen auf der Rückseite verweisen auf Bayern.
Eine regionale Herkunft von Lebensmitteln kann für Verbraucher kaufentscheidend sein. Um eine Irreführung zu vermeiden, müsste nach unserer Rechtsauffassung der Herkunftsort angegeben sein, wenn die Wurstspezialität nicht aus Illmenau stammt.  

Fazit:

Der Hersteller sollte klare Angaben zum Herstellungsort der Wurst und zur Fleischherkunft machen.

Stellungnahme der Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG, Heilsbronn

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Bei dem Erzeugnis „Frühstückchen“ handelt es sich um eine Wurstspezialität, die aus Ilmenau kommt. Es handelt sich um eine Thüringer Rezeptur, die in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse nicht zu finden ist. Bei der nächsten Etikettenumstellung wird eine Anpassung vorgenommen und der Ort der Herstellung und die deutsche Herkunft der Primärzutat wie folgt angegeben: „Hergestellt in Bayern mit deutschem Schweinefleisch“.

Ergebnis

Der Hersteller kündigt eine Änderung des Etiketts an.