Das ärgert beim Einkauf:

Eichetti Eiskonfekt

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Verschlussclip und weiße Schrift auf durchsichtigem Folienbeutel machen die Zutatenliste weitgehend unleserlich.
getaeuscht

Die Zutatenliste ist durch fehlenden Kontrast – weiße Schrift auf durchsichtiger Folie – und Knicke der Folienverpackung weitgehend unleserlich. Der Hersteller sollte die Verpackung so gestalten, dass jederzeit alle Pflichtangaben gut lesbar sind.

 

Die Beutel des Konfekts sind so sehr gerafft, dass das Lesen der Zutatenliste fast nicht möglich ist und die Schrift sehr klein und teilweise verwischt ist. Ich habe mehrere Beutel durchgesehen und mir war es nicht möglich zu ermitteln, ob Lactose oder Milch enthalten ist. Ich war mir fast sicher, dass Milchbestandteile enthalten sind. Zu Hause, nachdem ich den Clip entfernt und den Beutel ausgebreitet habe, konnte ich dann doch lactosehaltige Zutaten erkennen. Ich habe im Kaufland mindestens vier Beutel in der Hand gehabt, um zu erkennen, ob ich das Konfekt essen kann. Da ich lactoseintolerant bin, muss ich das beachten. Wie soll es da erst einem Allergiker gehen?
Verbraucher aus Leipzig vom 15.02.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Zutatenliste des Eiskonfekts ist in kleiner weißer Schrift auf einem durchsichtigen Folienbeutel angebracht. Durch den Verschlussclip rafft sich die Folie derart, dass die Zutaten nicht mehr gut lesbar sind.

Das ist geregelt:

Sämtliche Pflichtkennzeichnungen müssen auf der Verpackung an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft erfolgen. Die „Lesbarkeit” wird gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) unter anderem bestimmt durch die Schriftgröße, den Buchstabenabstand, den Zeilenabstand, die Strichstärke der Schrift, die Schriftfarbe, die Schriftart, das Verhältnis zwischen Buchstabenbreite und -höhe, die Materialoberfläche und den Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher sollten sämtliche Zutaten eines Lebensmittels bereits beim Einkauf gut, schnell und eindeutig identifizieren können. Aus unserer Sicht ist dies bei dem Eiskonfekt nicht gegeben.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Verpackung so gestalten, dass jederzeit alle Pflichtangaben gut lesbar sind.

Stellungnahme der Eichetti Confect Spezialitäten, A Eichelmann GmbH & Co. KG, Werneck

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Mit dem Verpackungsdesign wurde die gegenwärtig praktikabelste Lösung gefunden. Zum einen sind alle Vorgaben der LMIV berücksichtigt, zum anderen ist möglichst viel vom Produkt zu sehen. Die Verpackungskennzeichnungselemente werden kompakt und in weißer Schrift auf den Klarsichtbeutel gedruckt. Dabei sind der Zutatentext und die Gewichtsangabe gut lesbar. Die Schriftgröße entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de