Das ärgert beim Einkauf:

Edeka Zarter Heringssalat mit Rote Bete und Zwiebeln

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Anteil des Herings ist nicht klar gekennzeichnet
getaeuscht

Um die Menge an Heringsfilet im Endprodukt zu erfahren, müssen Verbraucher rechnen. Das ist keine klare Kennzeichnung im Sinne der Lebensmittelinformationsverordnung.
Der Hersteller sollte den Anteil der Heringsfilets am Gesamtprodukt angeben.

Die Deklaration entspricht nicht den Vorgaben. Es sollte der Anteil von Hering am Gesamtprodukt angegeben sein. Jedoch ist dies nur indirekt über Klammerzusätze. Die Deklaration sieht so aus: "48% Heringshappen (89% Heringsfilets, Zucker, Speisesalz), ..." Ist dies nicht rechtens.
Verbraucher aus Leonberg vom 03.06.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf dem Produkt mit dem Namen „Zarter Heringssalat“ ist unter anderem ein Stück Heringsfilet abgebildet. Im Zutatenverzeichnis ist die Menge an „Heringshappen“ mit 48 Prozent angegeben. In Klammern folgt eine Aufzählung deren Zutaten, unter anderem mit 89 Prozent Heringsfilets ohne Haut.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt die Angabe der Menge von Zutaten vor, wenn eine Zutat in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels ist. Die Angabe muss als Prozentsatz der Menge der Zutat zum Zeitpunkt ihrer Verwendung angegeben werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Um die Menge an Heringsfilet im Endprodukt zu erfahren, müssen Verbraucher rechnen. Das ist keine klare Kennzeichnung im Sinne der Lebensmittelinformationsverordnung. 

Fazit:

Der Hersteller sollte den Anteil der Heringsfilets am Gesamtprodukt angeben.

Stellungnahme der EDEKA ZENTRALE:

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 29.06.2020 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de