Das ärgert beim Einkauf:

Detmolder Natur-Radler mit Holunder & sizilianischer Zitrone

Der Name „Natur-Radler“ passt nicht zu einem Getränk, das Aroma und Zusatzstoffe enthält.
getaeuscht

Unseres Erachtens erwarten Verbraucher bei einem Getränk mit dem Namen „Natur-Radler“ ein Produkt, das weitgehend naturbelassen ist. Der Name passt nicht zu einem Getränk, das natürliches Aroma sowie mehrere Zusatzstoffe enthält. Der Zusatzstoff „Ascorbinsäure“ ist als „Vitamin C“ bezeichnet.
Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern, wenn er mehrere Zusatzstoffe sowie Aroma einsetzt. 

Bei dem Kauf des genannten Produktes bin ich von einem natürlichen, niedrig verarbeiteten, Getränk ausgegangen. Als ich aber zu Hause auf das Rückenetikett gesehen habe, bin ich hierin herbe enttäuscht worden:

  • Alle eingesetzten Säfte sind aus Konzentraten rückverdünnt.
  • Aromen werden eingesetzt.
  • Zitronensäure wird wohl nicht aus der Zitrone kommen und ist so nicht natürlich.
  • Das eingesetzte Bier ist filtriert.
  • Es werden Stabilisatoren eingesetzt.
  • Das eingesetzte Vitamin C müsste eigentlich als Ascorbinsäure deklariert werden und ist auch nicht natürlich.

Also ist mir in keinster Weise klar, warum dieses Radler nun ein Natur-Radler sein soll.
Verbraucherin aus Ost-Westfalen vom 14.05.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Unseres Erachtens erwarten Verbraucher bei einem Getränk mit dem Namen „Natur-Radler“ ein Produkt, das weitgehend naturbelassen ist. Der Name passt nicht zu einem Getränk, das natürliches Aroma sowie mehrere Zusatzstoffe enthält. Der Zusatzstoff „Ascorbinsäure“ ist als „Vitamin C“ bezeichnet.

Darum geht’s:

Das Biermischgetränk heißt „Naturradler Holunder-Zitrone“. Die Zutatenliste zeigt, dass die enthaltene Limonade neben Wasser, Zucker, Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat und Holunderblütenextrakt auch natürliches Aroma sowie verschiedene Zusatzstoffe, darunter Säuerungsmittel, Stabilisator und Antioxidationsmittel, enthält.  

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem auch die Zusammensetzung, die Art und Identität eines Lebensmittels verstanden.
Eine allgemeingültige Definition der Begriffe „Natur“ oder „natürlich“ gibt es nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens erwarten Verbraucher bei einem Getränk mit dem Namen „Natur-Radler“ ein Produkt, das weitgehend naturbelassen ist. Der Name passt nicht zu einem Getränk, das natürliches Aroma sowie mehrere Zusatzstoffe enthält. Der Zusatzstoff „Ascorbinsäure“ ist fälschlicherweise als „Vitamin C“ bezeichnet. Das ist nur zulässig, wenn Vitamin C als Nährstoff, nicht als Zusatzstoff, zugesetzt wird und in signifikanter Menge vorhanden ist.   

Fazit:

Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern, wenn er mehrere Zusatzstoffe sowie Aroma einsetzt. 

Stellungnahme der Privat-Brauerei Strate Detmold GmbH & Co. KG, Detmold/Lippe

Kurzfassung:

Unser Detmolder Natur Radler ist ein natürliches Produkt, da alle Zutaten natürlichen Ursprungs sind. Es wird keine Auslobung „naturbelassen“ deklariert. Somit können wir die Verbraucherbeschwerde nicht nachvollziehen.