Das ärgert beim Einkauf:

Nur Aroma statt Frucht enthalten

„Mit einem Spritzer Frucht“ beworben, aber das „Gaffel Zer0,0“ enthält neben Bier nur ein Erfrischungsgetränk mit Aromen.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Gaffel Brauerei wirbt auf der Schauseite des Biers „Gaffel Zer0,0“ plakativ mit dem Hinweis „mit einem Spritzer Frucht*“. Doch statt Fruchtsaft enthält das Biermischgetränk ein Erfrischungsgetränk mit Aroma. Im Erfrischungsgetränk stecken natürliches Bitterorangen- und natürliches Orangenaroma, aber kein Fruchtsaft. Unter einem Spritzer Frucht dürften nach Ansicht von Lebensmittelklarheit die meisten Menschen den Saft verstehen. 

Die Gaffel Brauerei sollte den Produktnamen mit einem Hinweis auf das enthaltene Erfrischungsgetränk ergänzen.

Ich melde mich zu einem neuen Produkt dem Gaffel Zer0,0. Das Produkt ist großflächig im Getränke-/Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Man bewirbt es mit dem Hinweis "Alkoholfreies Bier ... mit einem Spritzer Frucht". Es handelt sich um ein Biermischgetränk, kein Bier an sich. Wenn ich auf die Zutatenliste schaue, entdecke ich aber keine Frucht. Neben Bier ist eine "Limonade" zugegeben. Also keine Frucht oder Fruchtsaft, wie man denken könnte. Auch in der Limonade ist keine "Frucht", sondern nur natürliche Aromen. Natürlich Aromen sind keine Früchte, auch wenn sie daraus stammen können.
Verbraucher aus Erfstadt vom 08.07.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Erläuterung zum Produktnamen „Alkoholfreies Bier mit einem Spritzer Frucht“ weckt falsche Erwartungen an die Zusammensetzung. Er passt nicht für ein Getränk aus Bier und Erfrischungsgetränk.

Darum geht’s:

Die Brauerei Gaffel bietet neben Bier unter anderem das alkoholfreie Biermischgetränk „Gaffel Zer0,0“ an. Ergänzt ist der Produktname auf der Schauseite durch „Alkoholfreies Bier mit einem Spritzer Frucht*“. Laut der Bezeichnung auf der Rückseite ist das Getränk ein „*Alkoholfreies Biermischgetränk aus 92 % alkoholfreiem Bier und 8 % Erfrischungsgetränk“. Laut Zutatenliste enthält das Getränk neben Bier ein Erfrischungsgetränk aus Wasser, Glukose-Fruktose-Sirup, Vitamin C, Hopfenextrakt, natürlichem Bitterorangenaroma, natürlichem Koriandersamenaroma und natürlichem Orangenaroma. Außer den natürlichen Orangenaromen aus Orangenschalen tauchen keine Bestandteile von Früchten auf.

Der Verbraucher ärgert sich über die Werbung mit einem Spritzer Frucht, der im Getränk fehlt.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Weiterhin schreibt die LMIV vor, dass ein Lebensmittel mit einer beschreibenden Bezeichnung gekennzeichnet sein muss, wenn eine rechtlich vorgeschriebene oder eine verkehrsübliche Bezeichnung fehlen. Die Bezeichnung muss hinreichend genau sein, um die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von Lebensmitteln zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte.

Für Biermischgetränke gibt es keine speziellen Vorgaben, weder in Verordnungen noch in Leitsätzen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname geht an der Zusammensetzung des Getränkes vorbei. Er verspricht Fruchtsaft, den das Getränk nicht enthält. 

Außerdem erfahren Kaufinteressierte weder über den Produktnamen noch die Bezeichnung die Geschmacksrichtung, die das Mischgetränk haben soll.

Fazit:

Die Gaffel Brauerei sollte den Produktnamen mit einem Hinweis auf das enthaltene Erfrischungsgetränk ergänzen.

Stellungnahme der Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. OHG, Köln

Kurzfassung:

Gaffel ZERO,0 besteht aus 92 % alkoholfreiem Bier und 8 % Erfrischungsgetränk. Der Slogan „Mit einem Spritzer Frucht“ beschreibt die leichte fruchtige Geschmacksnote. Produktbeschreibung und Zutatenliste schlüsseln die Zusammensetzung des Produkts transparent auf. Zusätzlich haben wir neben dem Slogan ein Sternchen ergänzt, der Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar zu diesen Angaben führt.