Das ärgert beim Einkauf:

Die Schauseite lässt Gartenkräuter erwarten, die aber nur zu 12 Prozent vorhanden sind

Der Produktname heißt „Gartenkräuter“ mit einem Hinweis „mit natürlichen Zutaten“, obwohl Knorr Salatkrönung hauptsächlich aus Zucker und Salz besteht.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Schauseite der Knorr Salatkrönung stellt den Namen „Gartenkräuter“ besonders heraus und ergänzt hierzu einen klein gedruckten Hinweis „mit natürlichen Zutaten“. Der Name lässt damit eine Mischung aus Kräutern und allenfalls weitere natürliche Zutaten erwarten. Erst auf der Becherseite können Kaufinteressierte feststellen, dass es sich um eine Zubereitung für ein Salatdressing handelt. Sie besteht hauptsächlich aus Zucker und Salz und enthält zudem Zusatzstoffe. Kräuter machen nur 12 Prozent in der Zubereitung aus. Die Gestaltung der Schauseite passt nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung.
Knorr sollte bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass es sich um eine Zubereitung für ein Salatdressing handelt. 

Die Hauptzutat ist Zucker, davon steht auf dem Deckel der Verpackung (XXL Größe) nichts. Die Bezeichnung Gartenkräuter mit natürlichen Zutaten führt in die Irre.
Der Inhalt ist zu mehr als 30 Prozent Zucker!
Verbraucher aus Stolberg vom 14.05.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der groß gedruckte Name „Gartenkräuter“ ist nicht akzeptabel. Und auch der Hinweis „mit natürlichen Zutaten“ passt nicht zum Produkt. Denn erst das Kleingedruckte zeigt, dass es sich um eine Zubereitung mit überwiegend hochverarbeiteten Zutaten handelt. 

Darum geht’s:

Die „Knorr Salatkrönung“ wirbt auf der Schauseite im Produktnamen „Gartenkräuter“. Neben dem Produktnamen erscheint ein gezeichneter Anhänger mit dem Aufdruck „mit natürlichen Zutaten*“, wobei das Wort „natürlichen“ deutlich größer geschrieben ist. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet: „Zubereitung für Kräuterdressing“. Die Zutatenliste führt als erste Zutaten „Zucker*, Salz, 12 % Kräuter* (7,5 % Petersilie*, 5 % Schnittlauch*)“ auf. Danach folgen die Zusatzstoffe „Säureregulator Natriumdiacetat“ und „Säuerungsmittel Citronensäure“ sowie weitere Zutaten. Einige sind mit einem Sternchen gekennzeichnet, darunter beispielsweise Zucker. Im Anschluss an die Zutatenliste erfolgt der Hinweis „* Natürliche Zutaten sind mit einem Sternchen gekennzeichnet“.


Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff „natürlich“ und damit auch keine exakten Vorgaben, wann eine Zutat als natürlich gekennzeichnet werden kann.
Die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Erzeugnisse definieren Gewürze und Kräuter als Pflanzenteile, die wegen ihres Gehaltes an natürlichen Inhaltsstoffen als geschmack- und/ oder geruchgebende Zutaten zu Lebensmitteln bestimmt sind. Kräuter sind frische oder getrocknete Blätter, Blüten, Sprosse oder Teile davon.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Schauseite beschönigt die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts. Sie gibt keinen Hinweis, dass es sich um eine Zubereitung für ein Salatdressing handelt. Die Zubereitung besteht in Wahrheit hauptsächlich aus Zucker und Salz und weiteren teilweise hochverarbeiteten Zutaten und Zusatzstoffen.
Zusätzlich ist die Sternchenkennzeichnung „Natürliche Zutaten“ aus unserer Sicht willkürlich. So ist Zucker mit Sternchen als natürliche Zutat gekennzeichnet „Zwiebeln“ hingegen nicht. Auf ein Fertigprodukt einen Hinweis auf Natürlichkeit anzubringen, widerspricht sich. Solche Produkte gehören zu den am wenigsten natürlichen Lebensmitteln. 

Fazit:

Knorr sollte bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass es sich um eine Zubereitung für eine Salatsoße handelt. 

Stellungnahme der Unilever Deutschland Holding GmbH

Kurzfassung:
Zucker, eine natürliche Zutat aus Zuckerrüben, steht im Zutatenverzeichnis des Trockenprodukts aufgrund der Reihenfolge nach Mengenanteil an erster Stelle. Wichtiger ist jedoch der Gehalt im zubereiteten Dressing, über den die Nährwerttabelle transparent informiert: Pro Portion (30 ml) enthält es knapp 1 g Zucker – eine Prise, wie sie auch Profiköche zur Geschmacksabrundung verwenden.