Das ärgert beim Einkauf:

BMI Bio-Bauern Bio-Landkäse

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Anbieter wirbt mit Herkunft aus einem bayerischen Familienbetrieb, doch eine andere Information auf der Verpackung weist auf Baden-Württemberg hin.
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Auf Verpackung ist das Hof-Portrait von Familie Bock in Eltringshausen Bayern und "Hergestellt von BMI - Bayerische Milchindustrie eG, Klötzlmüllerstr 140, 84034 Landshut" steht auf Verpackung. Als Betriebsnummer ist BW 331 angegeben. Dies ist die Firma JERMI Käsewerk GmbH, Ritter-Heinrich-Straße 2-4, 88471 Laupheim-Baustetten, also Baden-Württemberg. Das ist meiner Meinung nach Irreführung des Verbrauchers, wenn Bayern als Herkunftsland erscheint, die Ware dann aber aus Baden-Württemberg kommt.
Verbraucher aus Obergriesbach vom 05.11.2019

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Durch die Werbung mit einem bayerischen Familienbetrieb und dem Sitz der Molkerei in Bayern vermittelt die Aufmachung der Käseverpackung ein regionales Produkt aus Bayern. Demgegenüber weist das Identitätskennzeichen auf einen Betrieb in Baden-Württemberg hin. Um Missverständnisse über die Herkunft zu vermeiden, sollte der Hersteller diesen vermeintlichen Widerspruch auflösen.

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite der Käseverpackung ist ein Foto von Menschen und Kühen auf einer Weide. Darüber steht „Bio-Familienbetrieb Bock, Eltingshausen in Bayern“. Auf der Rückseite informiert das „Hof-Portrait Familie Bock“ unter anderem über, „So gibt die naturbelassene Milch in reinster Bio-Qualität unseren leckeren Käsesorten eine ganz besondere Note …“. Als Hersteller ist die Genossenschaftsmolkerei BMI in Landshut in Bayern genannt. Das Identitätskennzeichen weist hingegen mit dem Länderkürzel BW auf Baden-Württemberg hin.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Nach der oben genannten Verordnung ist die Angabe des Herkunftsorts verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre, insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Herkunftsort.
Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln wie Käse. Mit diesem Zeichen kann die amtliche Lebensmittelüberwachung ermitteln, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder abgepackt wurde. Das Kennzeichen gibt keine Auskunft über die Herkunft der Zutaten für ein Lebensmittel.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher, die beim Einkauf Wert auf regionale Produkte legen, sind irritiert, wenn sie auf dem Produkt Hinweise auf unterschiedliche Regionen finden. Denn damit bleibt für Verbraucher unklar, wo der Käse tatsächlich erzeugt wurde. Vermeintlich widersprüchliche Herkunftshinweise können sich beispielweise ergeben, wenn ein Lebensmittel zwar in einer Region erzeugt, aber in einer anderen verpackt wird.

Fazit:

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Hersteller widersprüchliche Herkunftshinweise auf der Verpackung erläutern, z. B. mit „hergestellt in x und verpackt in y“.

Stellungnahme der Bayrischen Milchindustrie eG, Landshut

Kurzfassung

Bei unserem „BMI Bio-Bauern Bio-Landkäse“ handelt es sich zweifelsfrei um ein Lebensmittel aus Bayern! Gefertigt in unserer Molkerei im fränkischen Windsbach – hergestellt aus der Bio-Milch unserer Landwirte in der Region. Lediglich das Aufschneiden übernimmt das Jermi Käsewerk. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind wir gezwungen, die Betriebsnummer dieses Werkes auf die Verpackung zu drucken.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de