So haben Hersteller reagiert:

Angebot Kluth Fit Food Power-Mix auf kluth-shop.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Mengen an Phosphor und Selen in der Online-Nährwerttabelle ergänzt
Geändert

Auf der Homepage und in dem Onlineshop wird der Artikel Fit Food Power Mix beworben. Auf der Verpackung ist auf der Front der Hinweis "Nährstoffquelle für Selen + Phosphor" aufgebracht. In der Nährwerttabelle im Shop werden diese beiden Mineralstoffe jedoch gar nicht genannt. Ist es korrekt, dass eine Firma mit Nährstoffen auf der Verpackung werben darf, auch auf der Homepage und der Gehalt der Nährstoffe und Mineralien gar nicht angegeben wird? […]
Verbraucher aus Hamburg vom 17.07.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Nährwertangaben sind für Mineralstoffe immer dann verpflichtend, wenn der Hersteller sie mit Aussagen bewirbt. Das gilt auch für Angebote von Lebensmitteln im Internet. Für den Kluth Fit Food Power Mix erfüllt der Anbieter diese Vorgabe auf seiner Online-Präsenz nicht.

Darum geht’s:

Auf kluth-shop.de bietet der Anbieter den „Fit Food Power Mix“ mit dem Hinweis auf eine Nährstoffquelle für Phosphor und Selen an. Zusätzlich wirbt er damit, dass Phosphor für einen „normalen Stoffwechsel“ sorgt und Selen für eine „normale Schilddrüsenfunktion“. Das Bild von der Vorderseite der Verpackung zeigt, dass unter dem Produktnamen der Hinweis „Nährstoffquelle für Selen + Phosphor“ steht. Die Nährwerttabelle zeigt alle Nährstoffe auf, die gesetzlich verpflichtend sind und zusätzlich den Gehalt an Vitamin E. Die Angaben für die prominent beworbenen Nährstoffe Phosphor und Selen fehlen.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, welche Nährwertinformationen der Anbieter verpflichtend aufführen muss. Hierzu zählen keine Mineralstoffe und somit auch nicht Selen oder Phosphor. Beschreibt der Anbieter einen Nährstoff jedoch mit positiven Nährwert- oder Gesundheitsangaben, so sieht die Health-Claim-Verordnung (HCVO) vor, dass er diesen Stoff in der Nährwertdeklaration zusätzlich aufführen muss.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Für Verbraucher, die auf eine bestimmte Nährstoffzusammensetzung achten, ist die Nährwertkennzeichnung eine wichtige Entscheidungshilfe beim Lebensmitteleinkauf. Hebt der Hersteller positive Wirkungen für einzelne Nährstoffe hervor, ist die Nährwertkennzeichnung für diese Nährstoffe für Kunden besonders interessant. Der Anbieter ist verpflichtet, den Anteil dieser Spurenelemente zu kennzeichnen. Dies gilt sowohl für die Verpackung als auch für das Online-Angebot.

Fazit:

Der Anbieter sollte auch im Internet-Shop alle Nährwerte den gesetzlichen Vorgaben entsprechend aufführen.

Stellungnahme der Herbert Kluth GmbH & Co. KG, Henstedt-Ulzburg

Kurzfassung:

Auf der Vorderseite des FitFood Power-Mix ist die Angabe „Nährstoffquelle für Selen und Phosphor“ ausgelobt. Auf der Rückseite der Verpackung sind in der Nährwerttabelle Phosphor und Selen ausgewiesen. Am 10.08.2017 wurde die Produktseite auf Kluth-shop.de korrigiert. Eine Veränderung der Verpackung ist nicht erforderlich, da sie bereits richtig ist. Da die Verpackung richtig ist, ergibt sich auch keine Täuschung in Täuschungsabsicht.

Ergebnis

Die Herbert Kluth GmbH hat die fehlenden Nährwertangaben im Shop auf kluth-shop.de ergänzt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de