Werbung für Flaschennahrung: Vieles ist nicht erlaubt
Die Werbung für industriell hergestellte Flaschennahrung für Babys ist durch EU-Verordnungen gesetzlich streng geregelt. Anlässlich der Weltstillwoche informiert das Netzwerk „Gesund ins Leben“ über die rechtlichen Regelungen. Unter dem Motto „Du entscheidest. Nicht die Werbung.“ will das Netzwerk nicht nur Eltern, sondern auch Fachkräfte aufklären.
Muttermilch ist die erste Wahl für die Ernährung von Babys. Es gilt daher der Grundsatz: Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung für Flaschennahrung dürfen nicht vom Stillen abhalten. Die Kennzeichnung darf nicht vermitteln, dass die Nahrung gegenüber Muttermilch gleichwertig oder überlegen ist. Anbieter müssen die Vorteile des Stillens sowohl auf Produktetiketten als auch in Elterninformationen hervorheben.
Regeln für Anfangsnahrung besonders streng
Hersteller müssen außerdem sowohl bei der Kennzeichnung als auch in der Werbung klar zwischen Säuglingsanfangsnahrung (gekennzeichnet als PRE oder 1) und Folgenahrung für ältere Babys (Kennzeichnung 2 oder 3) unterscheiden. Für Säuglingsanfangsnahrung ist öffentliche Werbung verboten. Anbieter dürfen auch keine Gratisproben verteilen oder mit idealisierenden Bildern oder Begriffen werben.
Auch Fachkräfte vor Einflussnahme schützen
Aus Sicht des Netzwerks „Gesund ins Leben“ sind die rechtlichen Regelungen nicht nur für Eltern wichtig, sondern sollen auch Fachkräfte vor der Einflussnahme durch Hersteller schützen. Firmen dürfen keine Werbegeschenke mit Herstellerlogo zur Verfügung stellen, beispielsweise Kugelschreiber, Flaschen oder Windeln. In Wartezimmern dürfen keine Elterninformationen oder Gratisproben für Anfangs- oder Spezialnahrung ausgelegt werden.
Für die Umsetzung der EU-Verordnung sind die Hersteller verantwortlich. Nur diese nimmt die Gesetzgebung in die Pflicht. Besteht ein konkreter Verdacht auf einen Gesetzesverstoß, kann dieser der Lebensmittelüberwachung gemeldet werden.
Freiwilliger Kodex mit Empfehlungen der WHO
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1981 den „Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten“ verabschiedet. Die Empfehlungen sind in die EU-Verordnung eingeflossen, gehen aber deutlich weiter als diese.
Beispielsweise empfiehlt der Kodex, auch für Folgenahrung (bis zum Alter von drei Jahren) auf Werbung oder Elterninformationen zu verzichten und keine Fortbildungen oder Veranstaltungen für Fachkräfte zu sponsern. Zu diesen und weiteren Maßnahmen können sich Hersteller und Fachkräfte freiwillig verpflichten.
Die Weltstillwoche 2025 des Netzwerks „Gesund ins Leben“ läuft vom 29. September bis 5. Oktober unter dem Motto „Du entscheidest. Nicht die Werbung. “und umfasst zahlreiche Materialien und Aktionen. Sie wird von der Bundesregierung durch die Nationale Strategie zur Stillförderung unterstützt.
Quellen: „Weltstillwoche 2025: Gesetzgebung regelt Werbung zu Flaschennahrung“ – Pressemitteilung des Netzwerks „Gesund ins Leben“ vom 24.09.2025
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.
Neuen Kommentar hinzufügen