News

„Reichsbürger“ Dr. Raw wirbt mit unzulässigen Aussagen

Teasertitel
„Reichsbürger“ Dr. Raw wirbt mit unzulässigen Aussagen

Mit unzähligen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt die Firma Dr. Raw online verschiedene Nahrungsergänzungsmittel. Eines der Mittel soll beispielsweise angeblich gegen Depressionen und Anämien helfen sowie ein „Geheimtipp für verstopfte Gedärme“ sein. Viele der Angaben sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen unzulässig und unseriös. Außerdem behauptet die Firma, dass deutsches Recht für den Kauf ihrer Produkte nicht gelten soll. Die Verbraucherzentrale geht nun gerichtlich gegen den Anbieter vor.

Unzählige Versprechen und krankheitsbezogene Aussagen

Die Gesundheitsversprechen zu den einzelnen Produkten klingen vielversprechend: Beispielsweise behauptete der Anbieter, die Einnahme von „Liposomalem Chlorophyll“ schütze vor Hautalterung, stärke das Immunsystems und führe zu einer Gewichtsabnahme. Den „ D‘etox Bitterstoff-Tee“ beschrieb die Firma als verdauungsfördernd, entgiftend und harntreibend. Weiterhin erklärt sie, der enthaltene Wermut sei angeblich eines der stärksten Mittel gegen Parasiten.

Krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel – auch für Nahrungsergänzungsmittel  - ist aber generell verboten. Gesundheitsbezogene Angaben, beispielsweise die Behauptung, das Immunsystem werde gestärkt, sind streng reguliert. Nur explizit zugelassene Aussagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden.

Die Firma Dr. Raw hat einen Teil der kritisierten Aussagen inzwischen entfernt. Zahlreiche Gesundheitsaussagen sind aber noch zu finden.

Deutsches Recht gilt auch für „Reichsbürger“

Die Internetseite wird laut Verbraucherzentrale Hessen von einem „Reichsbürger“ betrieben. Wer sich von dem Angebot überzeugen lässt, verpflichtet sich „für die Dauer der Geschäftsbeziehung [...] eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen.“ Für den Kauf der Produkte soll jedoch nicht deutsches Recht gelten, sondern das Recht des „Königreiches Deutschland“. Es war nicht möglich, mit der Firma eine außergerichtliche Regelung zu treffen. Die Verbraucherzentrale Hessen sah sich deshalb gezwungen, Klage zu erheben. Sowohl gegen die unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen der beworbenen Produkte als auch gegen die Angaben zum Königreich Deutschland hat die Organisation nun beim Landgericht Frankfurt am Main Klage auf Unterlassen eingereicht.

Quelle: „Verbraucherzentrale Hessen klagt gegen Reichsbürger – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 14.02.2023

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.1 (7 Stimmen)