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Marktcheck High-Fiber-Drinks: Teure Limos mit großen Versprechen

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Marktcheck High-Fiber-Drinks: Teure Limos mit großen Versprechen

Erfrischungsgetränke werben mit Aussagen wie „darmfreundlich“ „gutes Bauchgefühl“ oder „High Fiber“. Doch wie seriös sind die Versprechen zu ballaststoffangereicherten Limonaden? Eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Bayern von acht Ballaststoffdrinks zeigt: Die Werbung vermittelt überwiegend einen falschen Eindruck. Teilweise beziehen sich die Aussagen gar nicht auf die enthaltenen Ballaststoffe, sondern auf andere zugesetzte Nährstoffe. Einige Angaben sind sogar nicht zulässig. 

Werbung mit zugesetzten Ballaststoffen – zulässig, aber fragwürdig

Die Werbung mit Ballaststoffen ist zulässig, wenn ein Lebensmittel eine bestimmte Mindestmenge an Ballaststoffen pro 100 Gramm oder pro 100 Kilokalorien enthält. Für die Angabe „ballaststoffreich“ ist die doppelte Menge Ballaststoffe erforderlich. Da die acht getesteten Drinks kalorienarm sind, erfüllen alle rechnerisch die Vorgabe für die Angabe „ballaststoffreich“.

Die Verbraucherzentrale Bayern ist dennoch skeptisch, ob die ballaststoffangereicherten Getränke einen nennenswerten Beitrag zur Ballaststoffzufuhr liefern können. Die Ballaststoffe würden isoliert zugesetzt und nicht im natürlichen Lebensmittelverbund aufgenommen. Es sei wissenschaftlich nicht geklärt, ob Ballaststoffe in Getränken dieselben Eigenschaften im Darm aufwiesen wie bei der Aufnahme über feste Lebensmittel. 

Gesundheitsbezogene Angaben kaum belegt

OeLemonade
Quelle
Verbraucherzentrale Bayern

Während die Werbung mit Ballaststoffen als nährwertbezogen gilt, versprechen Aussagen zum Darm direkt eine Wirkung auf die Gesundheit. Auf nahezu allen geprüften Webseiten oder direkt auf den Dosen waren Aussagen zum Darm oder Verdauungssystem zu finden. Sie vermitteln überwiegend einen falschen Eindruck und sind teilweise unzulässig. Beispielsweise werben die Anbieter mit Aussagen wie „Darm-schlau“, „darmfreundlich“ oder „für ein gutes Bauchgefühl" für ihre Getränke. Solche gesundheitsbezogenen Angaben sind sehr allgemein und nur zulässig, wenn sie mit einem ausdrücklich zugelassen Claim kombiniert wären. 

Es gibt aber nur eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe für Ballststoffe, die sich auf den Blutzuckeranstieg bezieht. Für spezielle Ballaststoffe sind auch Aussagen zur Darmfunktion zugelassen, zum Beispiel zu Roggen-Ballaststoffen. Diese werden aber üblicherweise in Getränken nicht eingesetzt. 

Zwei Anbieter ergänzen ihre Aussagen zwar mit einem zugelassenen Claim. Allerdings beziehen sich die Aussagen nicht auf die enthaltenen Ballststoffe, sondern auf zugesetzte Vitamine oder Mineralstoffe. Beispielsweise hat der Hersteller der „Braineffect Daily Gut Limo“ Niacin (Vitamin B3), zugesetzt. Entsprechend ist die gesundheitsbezogene Angabe zulässig, dass Niacin zur Erhaltung normaler Schleimhäute – etwa der Darmschleimhaut – beiträgt. Die Aufmachung auf der Vorderseite vermittelt aber den Eindruck, das gesamte Getränk oder die enthaltenen Bakterienkulturen könnten „Darm & Wohlbefinden“ verbessern. 

Ähnlich kritisch sieht die Verbraucherzentrale die Werbung für den Drink „Gerolsteiner Flow Limette & Ingwer“. Sie verspricht ein „gutes Bauchgefühl“ sowie „deine tägliche Portion Darmunterstützung“. Als spezifischer Claim ist die Angabe „Mit Calcium, das wichtige Enzyme aktiviert, die dein Verdauungssystem in Schwung bringen“ ergänzt. Zugelassen ist die Angabe “Calcium trägt zur normalen Funktion von Verdauungsenzymen bei”. Verbraucher:innen werden aber vermutlich eine Wirkung von den groß beworbenen Ballaststoffen erwarten, nicht von anderen zugesetzten Nährstoffen. 

Insgesamt zieht die Verbraucherzentrale Bayern ein kritisches Fazit: High-Fiber-Drinks seien vor allem ein Marketingprodukt – mit hohem Preis, teils unzulässigen Gesundheitsversprechen und fragwürdigem Nutzen.

Quelle: „Teure High-Fiber-Drinks mit fraglichen Versprechen“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern vom 28.04.2026 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
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