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Bio-Milch mit Zusatzstoffen? Wenn die KI falsche Antworten gibt

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Bio-Milch mit Zusatzstoffen? Wenn die KI falsche Antworten gibt

Kann Bio-Milch Zusatzstoffe enthalten? Wer hierzu eine KI-gesteuerte Suchmaschine fragt, bekommt widersprüchliche Antworten. Teilweise sind die Auskünfte unklar oder sogar falsch. Richtig ist: Bio-Milch darf keine Zusatzstoffe enthalten.

Bei vielen Fragen kommen Nutzer:innen dank künstlicher Intelligenz (KI) schneller zur Antwort: Chatbots wie Chat-GPT und Copilot oder KI-gesteuerte Suchmaschinen wie der AI-Overview von Google geben in Sekundenschnelle Antworten, auch auf komplexe Fragen. Doch auch wenn die Auskünfte gut erklärt werden und glaubwürdig klingen: Sie können falsch sein.  

Bio-Milch darf keine Zusatzstoffe enthalten

Richtig ist: Frische, pasteurisierte Bio-Milch darf – ebenso wie frische Milch aus konventioneller Haltung – keine Zusatzstoffe enthalten. Das ist in der EU-Zusatzstoffverordnung festgelegt.

Die Antworten der KI dazu sind allerdings widersprüchlich. Bei einer Stichprobe gaben zwei von drei getesteten KI-Suchmaschinen eine falsche Antwort, nämlich „Ja, Bio-Milch darf in geringem Umfang Zusatzstoffe enthalten“. Die folgende Information, dass für Bio-Produkte 56 Zusatzstoffe zugelassen sind, verwirrt zusätzlich. Denn tatsächlich bezieht sie sich generell auf Bio-Lebensmittel, nicht auf Milch. Außerdem ist der Einsatz dieser 56 Zusatzstoffe stark beschränkt und teilweise nur für einzelne, spezielle Lebensmittelgruppen zugelassen. 

Butter mit Pflanzenöl ist keine „leichte Butter“

Auch bei anderen Fragen zur Kennzeichnung liegen die KI-Suchmaschinen teilweise deutlich daneben. So erklären die drei getesteten Tools den Begriff „Halbfettbutter“ zwar überwiegend richtig. Bei der Frage nach „leichter Butter“ kommen sie dagegen ins Schleudern: Der AI-Overview von Google beispielsweise behauptete im Test, leichte Butter werde durch das „Einarbeiten von Wasser, Luft oder anderen Füllstoffen wie Joghurt oder Pflanzenölen“ hergestellt. ChatGPT hält sie für eine gesetzlich festgelegte Verkehrsbezeichnung für Butter mit einem bestimmten Fettgehalt.

Richtig ist: Der Begriff „Butter“ ist EU-weit rechtlich geschützt. Ein Streichfett, das aus Butter und Pflanzenölen hergestellt wird, darf nicht als „Butter“ bezeichnet werden. „Leichte Butter“ ist als Bezeichnung rechtlich nicht definiert – daher ist auch kein Fettgehalt festgelegt. Die Angabe „leicht“ bezieht sich auf einen bestimmten Nährstoff, der auf der Verpackung stehen muss. Wenn sie sich auf Fett bezieht, muss die Butter mindestens 30 Prozent weniger Fett enthalten als Butter mit normalem Fettgehalt. 

Wein braucht eine Nährwertkennzeichnung, Weinschorle nicht

Ein weiteres Beispiel: Die Frage, ob Weinschorle eine Nährwerttabelle tragen muss, wurde von zwei Suchmaschinen bejaht.
Richtig ist aber, dass die Nährwertangaben zwar inzwischen für Wein verpflichtend sind, nicht aber für Weinschorle.

Tomatenmark trägt nicht immer ein Zutatenverzeichnis

Auch bei der Frage, ob Tomatenmark ein Zutatenverzeichnis benötigt, waren die Antworten  der befragten Suchmaschinen schwammig oder widersprüchlich. Die darunter folgenden Zusatzinformationen stiften gelegentlich weitere Verwirrung. So behauptete der AI-Overview von Google beispielsweise: „Außerdem können Verunreinigungen wie Schimmelpilzgifte und Pestizide enthalten sein, die eine Kennzeichnung erfordern“. 

Richtig ist: Besteht das Tomatenmark nur aus Tomaten, kann das Zutatenverzeichnis entfallen. Erst bei weiteren Zutaten ist es verpflichtend. Eine Kennzeichnung von Schadstoffen und Rückständen gibt es nicht. Schimmelpilzgifte und Pestizide können allenfalls in geringer Menge als Rückstände enthalten sein. Solche Rückstände sind streng geregelt und werden von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert. 

Insgesamt zeigen die Beispiele, dass frei zugängliche Chatbots und KI-gesteuerte Suchmaschinen bei Fragen zur Lebensmittelkennzeichnung derzeit noch überfordert sind. Verbraucher:innen sollten den KI-Antworten nicht vertrauen, sondern in die Quellen schauen, beispielsweise ob die Aussagen von vertrauenswürdigen Institutionen stammen. 

Haben Sie Fragen zur Lebensmittelkennzeichnung? Unsere Expert:innen aus der Redaktion legen hohen Wert auf sachliche und korrekte Informationen und beantworten Anfragen von Verbraucher:innen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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