15 Jahre Lebensmittelklarheit: Ärger über Kennzeichnung reißt nicht ab
Die Verpackung zeigt Beeren oder andere teure Zutaten, doch im Produkt steckt kaum etwas davon drin: Solche Beschwerden zu täuschenden Verpackungen können Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit melden. In den vergangenen Monaten hat die Zahl der Beschwerden deutlich zugelegt. Knapp ein Drittel der Hersteller reagiert.
Seit 15 Jahren können Verbraucher:innen auf Lebensmittelklarheit Fragen zur Kennzeichnung stellen oder Produkte melden, von deren Aufmachung sie sich getäuscht fühlen. Seit dem Start des Portals im Jahr 2011 sind fast 15.000 Beschwerden (14.893 – Stand: 20.07.2026) und mehr als 7900 Fragen (7917: Stand 20.07.2026) eingegangen. Derzeit melden Verbraucher:innen rund 90 Produkte im Monat – deutlich mehr als in den vergangenen fünf Jahren.
Die meisten Beschwerden gehen zu unklaren oder widersprüchlichen Angaben auf Lebensmitteln ein. Beispielsweise passt der Name eines Lebensmittels nicht zum Inhalt. Oder es steht „0% Alkohol“ auf einer Verpackung, die trotzdem geringe Mengen Alkohol enthält. Häufig gemeldet werden auch Produkte, die Zutaten anpreisen, welche kaum enthalten sind. Auch Hersteller, die ihre Produkte mit überzogenen Gesundheitsversprechen bewerben, verärgern Verbraucher:innen. Zugenommen haben Beschwerden zu versteckten Preiserhöhungen. Beispiele hierfür sind Verpackungen mit weniger Inhalt, aber einer nahezu identischen Verpackung (Shrinkflation), oder Getränke, deren Saftanteil sinkt – ebenfalls mit fast unveränderter Aufmachung (Skimpflation).
Tabelle: Die fünf häufigsten Beschwerdegründe 2023 – 2025:
| Anteil an allen gemeldeten Fällen | |
|---|---|
| Allgemeine Kennzeichnung | 28,8 % |
| Mehr Zutat erwartet | 22,1 % |
| Gesundheitswerbung | 15,7 % |
| Preis und Menge | 9,4 % |
| Herkunft | 7,5 % |
Lebensmittelklarheit zeigt Wirkung
Erfreulich ist: Die Arbeit bei Lebensmittelklarheit zeigt Wirkung. Knapp ein Drittel der Hersteller (31 Prozent) nimmt die Verbraucherkritik ernst und verbessert die Produktkennzeichnung. Nach der Meldung bei Lebensmittelklarheit entfernen sie beispielsweise unseriöse Gesundheitswerbung, ändern unpassende Produktnamen oder ergänzen Hinweise.
Da Lebensmittelklarheit nur Änderungen erfasst, die die betroffenen Firmen melden, dürfte die Quote sogar noch höher liegen: In einem Marktcheck aus dem Jahr 2023 wurden 84 im Vorjahr gemeldete Produkte erneut untersucht. In dem Zeitraum folgten knapp vier von zehn überprüften Anbietern der Kritik von Lebensmittelklarheit und gestalteten ihre Produkte innerhalb eines Jahres verbraucherfreundlicher. Aber: Rund die Hälfte der untersuchten Produkte war noch unverändert in den Märkten zu finden. Die übrigen Produkte im Marktcheck wurden im Untersuchungszeitraum nicht mehr gefunden.
15 Jahre Lebensmittelklarheit zeigen: Es gibt noch viel zu tun – wir bleiben dran.
Eine Übersicht über alle geänderten Produkte finden Sie hier.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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