
Werbe-Tricks mit teuren Zutaten
Hersteller werben gerne mit guten und teuren Zutaten in ihren Lebensmitteln.
Zum Beispiel nennen Hersteller ihre Lebensmittel so:
- Frucht-Getränk
- Superfood-Smoothie
- Nuss-Müsli
Aber in Wirklichkeit haben die Lebensmittel nur eine winzige Menge von der guten Zutat.
Zum Beispiel von den Nüssen.
Oder von der Frucht.
Viele Kunden beschweren sich deshalb bei Lebensmittel-Klarheit.
Wir erklären Ihnen die Tricks der Hersteller.
Und wie Sie erkennen, wie viel von den guten Zutaten im Lebensmittel drin ist.
Die Hersteller verwenden einen Trick.
Sie sparen an guten Zutaten.
Denn gute Zutaten sind teuer.
Stattdessen verwenden sie:
- billigere Zutaten
- Farb-Stoffe
- Geschmacks-Stoffe
Man nennt sie auch Aroma-Stoffe.
Zum Beispiel heißt ein Getränk Pfirsich-Melone.
In einem Liter sind aber nur 30 Milli-Liter Melone drin.
Oder nur Pfirsich-Aroma.
Dafür ist im Getränk viel Apfel-Saft.
Wir haben auch ein Video gemacht.
Darin geht es um die Tricks der Hersteller.
Hersteller werben gerne mit guten und teuren Zutaten in ihren Lebensmitteln.
Aber in Wirklichkeit haben die Lebensmittel nur eine winzige Menge von der guten Zutat.
Wollen Sie mehr darüber wissen?
Dann schauen Sie sich unser Video an.
Klicken Sie auf folgenden Link:
https://www.lebensmittelklarheit.de/infografiken/zutaten-als-alibi-der-trick-mit-den-minimengen
So erkennen Sie, was wirklich im Lebensmittel ist
Schauen Sie auf die Zutaten-Liste.
Dort müssen alle Zutaten stehen.
Steht die Zutat am Ende von der Zutaten-Liste?
Dann hat das Lebensmittel nur eine winzige Menge von der Zutat.
Wenn auf der Verpackung ein Bild von der Zutat ist.
Oder wenn der Name draufsteht:
Dann müssen die Zutaten in der Zutaten-Liste stehen.
Und die Menge der Zutaten.
Das ist verboten
In der Lebensmittel-Informations-Verordnung steht:
Täuschungen sind verboten.
Hersteller dürfen nicht lügen.
Das heißt auch:
Bilder auf den Verpackungen von Lebensmittel dürfen nicht täuschen.
Alle Informationen auf der Verpackung müssen stimmen.
Aber oft ist nicht klar:
Ist es eine Täuschung?
Oder ist es keine Täuschung?
Denn es gibt für die meisten Lebensmittel keine festen Regeln.
Für bestimmte Lebensmittel gibt es Regeln.
Diese Regeln heißen Leit-Sätze.
Die Leit-Sätze sind aber kein Gesetz.
Sie sind nur Empfehlungen.
Zum Beispiel gibt es Leit-Sätze für Frucht-Saft-Getränke.
Wenn auf der Verpackung Bilder von Obst sind:
Dann muss das Getränk auch dieses Obst enthalten.
Aber:
In den Leit-Sätzen steht oft nicht, wie viel vom Obst im Getränk sein muss.
Für Tees sind die Regeln anders:
Hersteller dürfen Früchte auf Früchte-Tees abbilden.
Auch wenn der Tee nur Frucht-Aroma enthält.
Und nicht die Frucht.
Die Hersteller müssen dann auf die Verpackung zum Beispiel schreiben:
mit Erdbeer-Geschmack
oder
mit Erdbeer-Aroma
Für Smoothies gibt es gar keine Leit-Sätze.
Ein Smoothie ist ein Mix-Getränk aus Obst und Gemüse.
Für Müslis gibt es auch keine Leit-Sätze.
Das sagt Lebensmittel-Klarheit dazu
Wenn Lebensmittel nur eine winzige Menge von bestimmten Zutaten haben:
Dann sollen Hersteller keine Abbildungen von diesen Zutaten machen.
Bei Getränken mit Aroma-Stoffen soll auf der Vorder-Seite der Verpackung stehen:
mit Aroma
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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