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Sind in meinen Lebensmitteln Insekten?

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Sind in meinen Lebensmitteln Insekten?

Ein Kunde schreibt:

Im Internet habe ich gelesen, dass ab sofort Insekten in Lebensmitteln stecken können.

Und Hersteller müssen das nicht auf der Verpackung angeben.

Stimmt das?

 

Wir von Lebensmittel-Klarheit antworten:

Nein.

Diese Information ist falsch.

Zutaten müssen immer in der Zutaten-Liste stehen.

Außerdem ist wichtig, was Kunden erwarten.

Kunden erwarten in Lebensmitteln keine Insekten.

Daher müsste auf der Verpackung zusätzlich ein Hinweis stehen.

 

 
Insekten sind zum Beispiel:

  • Heuschrecken
  • Mehl-Würmer
  • Käfer

Sie gelten als neu-artige Lebensmittel.

Deshalb brauchen sie eine Zulassung.

Für eine Zulassung müssen die Anbieter beweisen:

Dieses neuartige Lebensmittel ist nicht gefährlich für die Gesundheit. 

 

Schon seit dem Jahr 2021 gibt es Zulassungen für den Gelben Mehl-Wurm.

Und für die Europäische Wander-Heuschrecke.

 

Jetzt wurden neue Insekten zugelassen:

Und zwar die Haus-Grille.

Und der Buffalo-Wurm.

Der Buffalo-Wurm hat folgenden offiziellen Namen:

Getreide-Schimmel-Käfer.

 

Die Zulassungen gelten für bestimmte Verarbeitungs-Formen.

Der Buffalo-Wurm darf nur in folgenden Verarbeitungs-Formen verwendet werden:

  • gefroren
  • als Paste
  • getrocknet
  • als Pulver

Außerdem darf der Buffalo-Wurm nur in ganz bestimmten Lebensmitteln verwendet werden.

Und nur in bestimmten Mengen.

 

Diese sind zum Beispiel: 

  • Brot
  • Brötchen
  • Müsli
  • Suppen
  • Nudeln
  • Schokolade

Besondere Vorschrift für Insekten: 

Sie müssen in der Zutaten-Liste stehen.

Es muss dort der lateinische Name stehen.

Und der deutsche Name.

Zum Beispiel:

Acheta domesticus (Haus-Grille).

 

Außerdem muss auf der Verpackung ein Hinweis zu Allergien stehen.

Manche Menschen sind gegen Krebs-Tiere oder Haus-Staub-Milben allergisch.

Deshalb sind sie vielleicht auch gegen Insekten allergisch.

Dieser Hinweis muss direkt bei der Zutaten-Liste stehen.

Aber der Hinweis muss nicht vorne auf der Verpackung stehen.

 

 

Das sagt Lebensmittel-Klarheit dazu

Es ist gut, dass Insekten zunächst geprüft werden.

Und erst dann verkauft werden dürfen.

Das bringt Sicherheit für die Kunden.

Kunden müssen keine Angst haben, dass Insekten heimlich in Lebensmitteln stecken.

Aber wir fordern:

Auf der Vorder-Seite der Verpackung soll ein Hinweis auf die Insekten stehen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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