Erlaubt: Geflügel-Wurst im Schweine-Darm
Haben Sie eine Geflügel-Wurst gekauft?
Dann denken Sie bestimmt:
Die ganze Wurst ist vom Huhn.
Oder von der Pute.
In Wirklichkeit kann es so sein:
Das Fleisch von der Geflügel-Wurst ist nur vom Huhn.
Oder von der Pute.
Aber die Hülle um die Wurst ist ein Schweine-Darm.
Das ist erlaubt.
Es reicht die Angabe in der Zutaten-Liste.
Das finden Kunden nicht gut.
Sie beschweren sich bei Lebensmittel-Klarheit.
Nur wenn reine Geflügel-Wurst steht,
dann darf keine andere Tier-Art verwendet werden.
Auch nicht für die Hülle.
Das sagt Lebensmittel-Klarheit dazu
Eine Geflügel-Wurst kann in Därmen von einer anderen Tier-Art stecken.
Und es muss kein besonderer Hinweis auf der Verpackung stehen.
Das ist nicht in Ordnung.
Die Hersteller sollten auf der Vorder-Seite einen Hinweis schreiben.
Zum Beispiel:
Geflügel-Wurst in Schweine-Darm
So wissen Kunden gleich Bescheid.
Lebensmittel-Klarheit hat das Bundes-Ministerium für Landwirtschaft Ernährung und Heimat über das Problem informiert.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
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