Zutatenliste auf Orangensaft fehlt
Frage
Ich habe einen Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat gekauft. Die Verpackung zeigt kein Zutatenverzeichnis. Darf das Verzeichnis fehlen?
Verbraucherin aus Flensburg vom 08.03.2026
Antwort
Bei Lebensmitteln, die nur aus einer Zutat bestehen, muss kein Zutatenverzeichnis auf der Verpackung stehen. Das betrifft auch Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat. Die Zutat ist 100 Prozent Orangensaft.
Auf fast allen verpackten Lebensmitteln muss eine Zutatenliste stehen. Die Angaben ermöglichen es Verbraucher:innen, sich vor dem Kauf von Lebensmitteln umfassend zu informieren und eine gute Wahl zu treffen.
Auf einigen Lebensmitteln darf das Zutatenverzeichnis aber fehlen. Das sind beispielsweise frisches, unbearbeitetes Obst und Gemüse, Milch, Joghurt und Käse sowie alle Lebensmittel, die nur aus einer Zutat bestehen. Säfte bestehen immer zu 100 Prozent aus der Ausgangsfrucht und brauchen daher kein Zutatenverzeichnis zu tragen.
Im Gegensatz dazu enthalten Fruchtnektare, Fruchtsaftgetränke sowie andere fruchthaltige Erfrischungsgetränke weitere Zutaten wie Wasser und Zucker oder Süßungsmittel.
Orangensaft kann durch zwei verschiedene Verfahren hergestellt werden:
- Direktsaft: Der frisch gepresste Saft wird gefiltert, pasteurisiert und abgefüllt. Direktsaft ist aufgrund der höheren Lager- und Transportkosten in der Regel teurer.
- Saft aus Fruchtsaftkonzentrat: Hierbei wird dem frisch gepressten Saft maschinell Wasser entzogen. Das Volumen reduziert sich dadurch etwa auf ein Sechstel. Das Konzentrat und das Aroma werden getrennt gelagert und transportiert. Vor dem Abfüllen und Verkauf wird das Konzentrat mit Wasser rückverdünnt und pasteurisiert. Die wesentlichen Eigenschaften eines durchschnittlichen Orangensaftes sollten dabei erhalten bleiben.
Sowohl Orangen-Direktsaft als auch Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat besteht zu 100 Prozent aus Orangensaft. Bei Letzterem lautet die Bezeichnung aber „Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat“.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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