Zählt die Verpackung zur Füllmenge?
Frage
Bei einem Weichkäse ist die Füllmenge mit 200 Gramm angegeben. Ich stelle mir die Frage, ob sich die angegebene Gramm-Zahl auf der Verpackung nur auf den Käse bezieht oder auf den Käse zusammen mit der Verpackung. Denn laut meiner Waage wiegt der Käse nur 165 Gramm.
Verbraucherin aus Grebenhain vom 11.01.2025
Antwort
Die angegebene Menge bezieht sich auf den Inhalt, also auf den Käse. Die Verpackung darf nicht mitgewogen werden. Geringe Abweichungen sind erlaubt, wenn die Füllmenge im Durchschnitt eingehalten wird. In dem von Ihnen genannten Fall erscheint die Abweichung aber auffällig hoch.
Die auf der Verpackung genannte Füllmenge keine Garantie dafür, dass tatsächlich genau die angegebene Menge enthalten ist. Laut Fertigpackungsverordnung gilt für die Füllmenge das Mittelwertprinzip. Danach darf die genannte Füllmenge einer Charge im Durchschnitt nicht unterschritten werden. Abweichungen bei den einzelnen Verpackungen sind jedoch zulässig.
Verpackungen mit Mengen zwischen 100 und 200 Gramm oder Milliliter dürfen der Verordnung zufolge 4,5 Prozent weniger enthalten als angegeben. Bei einer 200-Gramm-Packung also maximal neun Gramm weniger. Bei bis zu zwei Prozent der Produkte einer Charge darf die Abweichung doppelt so hoch sein – in Ihrem Fall also 18 Gramm weniger. Voraussetzung dafür ist, dass andere Packungen mehr enthalten als angegeben.
Ob die Verpackung zu wenig Inhalt enthält, lässt sich nicht mit einer haushaltsüblichen Waage ermitteln, sondern nur grob abschätzen. Denn Haushaltswaagen sind nicht genau genug. Außerdem wird die Füllmenge wird zum Zeitpunkt der Herstellung gemessen. Ein Käse kann beispielsweise austrocknen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit erscheint eine Abweichung von 35 Gramm bei einem 200-Gramm-Käse dennoch auffällig hoch. Für Reklamationen, die zu gering befüllte Verpackungen betreffen, können Sie sich an die Eichbehörden wenden. Eine Liste mit Adressen finden Sie unter www.eichamt.de.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
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