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Was sagt die GGN-Nummer bei Gemüse über die Anbaumethode aus?

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Was sagt die GGN-Nummer bei Gemüse über die Anbaumethode aus?

Frage

Die erste Kennziffer der GGN-Nummer besagt doch immer, wie Obst u. Gemüse angebaut wird, oder? Ich habe mal gehört, die 8 steht für genmanipuliert, die 4 für Bio. Oder sagt die GGN-Nummer noch etwas anderes aus? Wo genau finde ich Informationen über die Anbau-Art?

Verbraucherin aus Wuppertal vom 19.07.2026

Antwort

Die 13-stellige GGN-Nummer auf Obst und Gemüse gibt keine Auskunft über die Anbaumethode. Sie ist rechtlich nicht geregelt, sondern wird von einer privaten Organisation vergeben. Die Nummer steht für einen Herstellungsbetrieb, den Verbraucher:innen online recherchieren können. Die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln sowie von gentechnisch veränderten Lebensmitteln hingegen ist gesetzlich geregelt. 

GGN ist die Abkürzung für „Global G.A.P.-Nummer“. G.A.P bedeutet „gute landwirtschaftliche Praxis“ (Good Agricultural Practice). Global G.A.P. ist eine privatwirtschaftliche Organisation, die freiwillige Standards zur Zertifizierung von landwirtschaftlichen Produkten setzt. Die Organisation wurde von Einzelhandelsunternehmen und Supermärkten gegründet. 

Die GGN-Nummer finden Sie auf Obst und Gemüse, Fisch und Zierpflanzen. Sie steht für einen Herstellungsbetrieb, den Verbraucher:innen online recherchieren können. Sie erhalten aus der Nummer keine Auskunft zum Anbau oder zur Behandlung – auch nicht darüber, ob das Produkt aus einer gentechnisch veränderten Pflanze stammt. Die Nummer ist zudem nicht auf allen Produkten zu finden. 

Möglicherweise meinen Sie aber auch den PLU-Code, der ebenfalls auf Obst und Gemüse zu finden ist. Der 4- oder 5-stellige Code wird ebenfalls von einer privatwirtschaftlichen Organisation vergeben und dient in erster Linie dazu, die Produkte eindeutig zu identifizieren. Das stellt sicher, dass an der Kasse der richtige Preis eingetippt wird. 

Der PLU-Code kann in begrenztem Umfang Informationen über die Anbauart geben. Vierstellige Codes werden für Obst und Gemüse aus konventionellem Anbau vergeben. Ein fünfstelliger Code, der mit einer 9 beginnt, wird bei biologisch angebauten Lebensmitteln verwendet. Einen Hinweis auf gentechnisch veränderte Zutaten gibt der PLU-Code nicht. Allerdings ist auch der PLU-Code rechtlich nicht geregelt. 

Gentechnisch veränderte Lebensmittel (GVOs) müssen immer klar mit einem Hinweis gekennzeichnet werden. Hierbei müssen nicht nur Lebensmittel, die selbst gentechnisch verändert wurden, gekennzeichnet werden, sondern auch alle Zutaten, Zusatzstoffe und Vitamine in Lebensmitteln, die direkt aus einem GVO stammen. 

Die Kennzeichnung als „genetisch verändert“ erfolgt bei verpackten Lebensmitteln entweder in der Zutatenliste bei der jeweiligen Zutat oder – wenn es keine Zutatenliste gibt – durch einen Hinweis auf dem Etikett. Bei unverpackten Lebensmitteln muss der Hinweis auf einem Schild oder Aushang in der Nähe des Lebensmittels stehen. 

Bislang gibt es allerdings kaum gentechnisch veränderte Lebensmittel auf dem deutschen Markt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Jahr 2023 nur vereinzelt Produkte mit gentechnisch veränderten Zutaten gefunden. Die betroffenen Lebensmittel stammen hauptsächlich von amerikanischen Konzernen. In erster Linie sind es Süßigkeiten, Riegel oder Snacks mit Zutaten aus gentechnisch verändertem Soja, Mais oder Zuckerrüben. 

Auch die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln ist rechtlich geregelt. Alle Lebensmittel, die als „Bio“ oder „Öko“ bezeichnet werden, müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten. Die Vorgaben sind umfangreich und beinhalten beispielsweise den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, eine artgerechte Tierhaltung mit Auslaufmöglichkeiten sowie das Verbot von Gentechnik. Bio-Lebensmittel aus der EU sind zudem mit dem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet. 

Mehr zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln sowie von gentechnisch veränderten Lebensmitteln finden Sie in untenstehenden Artikeln. 
Weitere Hinweise zur Anbaumethode, zum Beispiel Hinweise wie „aus kontrolliertem Anbau“ oder ähnliches, sind rechtlich nicht geregelt. Sie sagen wenig aus. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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