Neue Gentechnik in Lebensmitteln ab 2028 ohne Kennzeichnung
Ab Mitte 2028 werden nicht mehr alle Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten gekennzeichnet. Das hat das EU-Parlament am 17. Juni beschlossen. Pflanzen, die mit neuen genomischen Verfahren (NGT1) gezüchtet wurden, unterliegen dann nicht mehr den strengen Gentechnik-Gesetzen.
Gentechnik-Kennzeichnung bei Lebensmitteln bislang Pflicht
Seit 2004 ist in der Europäischen Union die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Zutaten bei Lebensmitteln Pflicht. Stammt ein Lebensmittel oder eine Zutat aus gentechnisch veränderten Rohstoffen, muss das Produkt in der Zutatenliste, auf dem Etikett oder – bei loser Ware – auf einem Schild als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für gentechnisch veränderte Zusatzstoffe, Vitamine oder Mikroorganismen, wenn diese dem Lebensmittel direkt zugesetzt werden, zum Beispiel Milchsäurebakterien im Joghurt.
Neue Gentechnik-Verfahren bald ohne Kennzeichnung
Die Pflicht zur Kennzeichnung betrifft bislang nicht nur Zutaten, die mit Hilfe herkömmlicher Gentechnik erzeugt wurden. Auch Zutaten, die nach neuen Verfahren gentechnisch verändert wurden, müssen bislang mit einem Hinweis gekennzeichnet werden.
Bei der herkömmlichen Gentechnik werden Gene anderer Organismen mit Hilfe einer Genkanone in das Erbgut eingebracht – beispielsweise Bakteriengene in eine Pflanze. Auf diese Weise sollen Pflanzen beispielsweise widerstandsfähiger gegen Schadinsekten oder gegen Unkrautvernichtungsmittel werden. Diese Methode ist ungenau und birgt Risiken.
Mit der neuen Gentechnik (NGT) lässt sich das Erbgut gezielter verändern. Beispielsweise kann die gentechnische „Schere“ CRISPR-Cas das Erbmaterial an einer bestimmten Stelle schneiden und einzelne Gene gezielt ausschalten, einfügen oder entfernen. Hierbei werden nur Gene der eigenen Pflanzenart eingefügt. Pflanzen der Kategorie NGT1 könnten auch als Folge zufälliger Mutationen „in der Natur“ oder durch konventionelle Züchtung entstanden sein.
Nach dem aktuellen Beschluss des EU-Parlaments wird die Pflicht zur Kennzeichnung der Gentechnik gelockert: Rechtlich wird zukünftig zwischen Pflanzen der Kategorie NGT1 und der Kategorie NGT2 unterschieden. Der neuen Verordnung zufolge darf die Kennzeichnung bei Zutaten, die aus Pflanzen der Kategorie NGT1 erzeugt wurden, ab Mitte 2028 fehlen. Zutaten aus Pflanzen der Kategorie NGT2 müssen weiterhin als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist die Entscheidung ein Rückschritt: Ohne eine verpflichtende Kennzeichnung würden Verbraucher:innen ihre Wahlfreiheit verlieren. Sie könnten künftig nicht mehr erkennen, ob Lebensmittel mit neuer Gentechnik erzeugt wurden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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