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Preiserhöhung bei einer Fertigsuppe

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Preiserhöhung bei einer Fertigsuppe

Frage 

Eine meiner Lieblings-Fertigsuppen, eine Gulaschsuppe in der Dose, habe ich heute im Supermarkt für einen Preis von 1,49 Euro vorgefunden. Da ich das Produkt mag, habe ich es schon häufiger gekauft und bin für Preisveränderungen sensibilisiert. Sogar noch während der Corona-Krise war das Produkt für 0,99 Euro erhältlich, später stieg der Preis bisweilen auf 1,09 Euro oder 1,19 an.

Dass wegen des Ukraine-Krieges Produkte teurer werden, kann ich nachvollziehen – aber es gibt vielleicht auch Firmen, die die Situation ausnutzen, um ihren Profit zu erhöhen. Ich finde es besonders verwerflich, in dieser Zeit ein günstiges No-Name-Produkt um 50 Prozent im Preis zu steigern. Da muss die Begründung wirklich nachvollziehbar sein.

Wie kann denn ein Produkt 50 Prozent teurer werden, wenn es zu einem großen Anteil nur aus Wasser besteht (erste Stelle im Zutatenverzeichnis)? Das schreit förmlich nach Wucher!

Antwort

Auch die Verbraucherzentralen haben in den vergangenen Monaten einen deutlichen Preisanstieg bei nahezu allen Lebensmittelgruppen beobachtet. Die Ursachen dafür sind komplex. Nicht alle Preissteigerungen sind gerechtfertigt und basieren auf höheren Herstellungskosten. Rein rechtlich ist allerdings wenig zu machen, weil Händler den Preis grundsätzlich frei wählen können. Es handelt sich um ein Angebot, bei dem Sie entscheiden können, ob Sie es annehmen oder ablehnen. 

Die derzeitige weltwirtschaftliche Situation treibt die Kosten der Lebensmittelproduktion durch verschiedene Faktoren in die Höhe: Die Preise für Energie und Futtermittel sind stark gestiegen, auch der Arbeitskräftemangel und der höhere Mindestlohn verteuern die Produktion. Spekulationen auf dem Weltmarkt mit Rohwaren wie Weizen, Butter und Pflanzenölen wirken sich ebenfalls auf die Endpreise für Verbraucher:innen aus. 

Laut Statistischem Bundesamt lag der durchschnittliche Preisanstieg bei Lebensmitteln zwischen Juli 2021 und Juli 2022 bei 14,8 Prozent. Allerdings sind einige Lebensmittelgruppen besonders stark betroffen: Erheblich teurer wurden beispielsweise Sonnenblumenöl (+82 %), Butter (47,9 %) sowie Mehl und Getreideerzeugnisse (+34,0 %).  

Nicht alle Preissteigerungen sind allerdings transparent und gerechtfertigt. Gerade bei stark verarbeiteten Lebensmitteln wie Fertiggerichten lassen sich Preissteigerungen schwer auf einzelne Zutaten oder bestimmte Faktoren bei der Herstellung beziehen. 

Rechtlich gesehen sind „Wucherpreise“ zwar verboten. Unzulässiger „Wucher“ liegt aber nur vor, wenn der Preis in einem „auffälligen Missverhältnis“ zum Produkt steht und der Anbieter eine Notlage ausnutzt. Steigt der Preis für Fleisch, Mehl oder Öl hingegen bei allen Anbietern, ist ein unangemessener Wucherpreis schwer zu belegen. 

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sollten Politik und Kartellamt die Handelsunternehmen und Lebensmittelhersteller besonders in den Blick nehmen, um zu prüfen, ob einige die Gunst der Stunde nutzen, um die eigenen Erträge zu verbessern.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die politisch Verantwortlichen sowie die Kartellbehörden aufgefordert, hier genauer hinzusehen. 

Als Verbraucher:in bleibt Ihnen nur, Preise besonders aufmerksam zu beobachten, auf überteuerte Produkte zu verzichten und bei ähnlichen Lebensmitteln beispielsweise die Grundpreise zu vergleichen. Die Verbraucherzentralen geben auf ihren Portalen weitere Tipps, wie Sie bei steigenden Preisen beim Einkauf sparen können
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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