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Mindesthaltbarkeitsdatum schwer auffindbar

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Mindesthaltbarkeitsdatum schwer auffindbar

Frage 

Kann man nichts gegen diesen „Versteckwahnsinn“ des Mindesthaltbarkeitsdatums unternehmen? Von jeder Firma ist auf jedem Produkt das Mindesthaltbarkeitsdatum woanders und oft so klein aufgedruckt, dass man ohne Lesebrille keine Chance hat, dieses zu entziffern. Mal ist es auf dem Deckelrand, mal im Etikett versteckt und am schlimmsten irgendwo aufs Glas gedruckt und bei schlechter Beleuchtung nicht zu lesen. Hier sollte endlich eine verbindliche Gesetzesregelung angestrebt werden.

Antwort 

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gehört zu den Pflichtangaben auf fast allen verpackten Lebensmitteln. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt vor, dass diese Angaben auf der Verpackung oder dem Etikett an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar zu finden sind. Bei Online-Bestellungen muss das MHD spätestens bei der Lieferung zur Verfügung stehen.

Wo genau das MHD anzugeben ist, ist nicht vorgeschrieben. Möglich ist, nach der Angabe „mindestens haltbar bis“ oder „mindestens haltbar bis Ende“ auf eine bestimmte Stelle zu verweisen, an der die Datumsangabe steht. Beispielsweise durch den Hinweis „siehe Boden“ oder „siehe Deckel“. Teilweise ist die Suche nach dem MHD mühsam. Immer wieder erreichen Lebensmittelklarheit Beschwerden zu Produkten mit kaum auffindbarem oder nur schwer lesbarem MHD.

Für die Schriftgröße auf Verpackungen gibt es gesetzliche Vorgaben, die ebenfalls in der LMIV geregelt sind. Demnach müssen Informationen auf Lebensmittelverpackungen und Etiketten eine Schrifthöhe von mindestens 1,2 Millimeter, bezogen auf den Buchstaben „x“, aufweisen. Auf sehr kleinen Verpackungen darf die Schrift auch nur 0,9 Millimeter hoch sein.

Auch zu diesem Thema bekommen wir immer wieder Zuschriften, die zeigen, dass diese minimale Schriftgröße für viele Käufer:innen nach wie vor zu klein ist. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine Schriftgröße von mindestens 3 Millimeter, bezogen auf die Gesamthöhe der Schrift. Auch der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund sollte ausreichend groß sein.

Ob die Aufmachung des Mindesthaltbarkeitsdatums tatsächlich Täuschungspotenzial hat, lässt sich nur anhand der Verpackung im Einzelfall prüfen. Wenn Sie uns ein Produkt melden möchten, können Sie das Produktmeldeformular unter „Produkt melden“ verwenden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Klaus Berr
21.03.2024 - 06:33

Devely
tomatenketchup 20 ml
4 006824 002639 barcode
ist ein gutes negativbeispiel
gruss klaus

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