Fragen & Antworten

Mindesthaltbarkeitsdatum bei Sekt & Co.

Teasertitel
Mindesthaltbarkeitsdatum bei Sekt & Co.

Frage

Mich interessiert bzw. möchte ich verstehen, warum Sekt, Prosecco und Co. nicht mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen werden müssen. Können Sie mir da weiterhelfen?

Antwort

Wie Sie es bereits schreiben, sieht die EU-Lebensmittelinformationsverordnung Ausnahmen von der verpflichtenden Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) vor. Unter diese Ausnahmen fallen unter anderem Wein, Likörwein und Schaumwein sowie Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent.

Beim Einkauf haben Sie keine Möglichkeit das Alter des Sektes zu erfahren. Freiwillig kann auf der Flasche der Jahrgang, also das Jahr in dem mindestens 85 Prozent der Trauben geerntet wurden, gekennzeichnet werden. Lediglich für Sekt bestimmter Anbaugebiete mit der Bezeichnung „Winzersekt“ ist die Jahrgangsangabe laut Weinverordnung Pflicht.

Sekt ist jedoch nur begrenzt haltbar. Grund dafür ist ein produkttypischer Alterungsprozess: Der Geschmack bei Sekt und anderen kohlesäurehaltigen Getränken verändert sich während der Lagerung und die Kohlensäure geht verloren. Sekt sollte daher nur wenige Monate bis maximal 3 Jahre zu Hause lagern, bevor Sie ihn trinken. Sollten Sie unsicher sein, ob ein Sekt noch genießbar ist, füllen Sie ihn in ein Glas. Sieht er normal aus, schmeckt und riecht er normal, können Sie ihn trinken.

Damit Verbraucher besser einschätzen können, in welchem Zeitraum sie Getränke am besten verwenden, sollte aus unserer Sicht eine Angabe zur Lagerdauer verpflichtend sein. Ob ein MHD geeignet ist oder in welcher Form diese Angabe auf Sekt sinnvoll und praktikabel ist, müsste noch geprüft werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.3 (57 Stimmen)
Dolores
01.04.2023 - 14:11

Mein Sekt ist seit einem Jahr abgelaufen. Leider😞 Habe ihn total vergessen. Werde ihn aber nicht trinken, da mir das Risiko zu groß ist, Magen-Darm-probleme zu bekommen🤮. Er riecht auch nicht mehr gut. Lieber nicht.🥰

Roland
28.07.2021 - 20:50

Der private Winzer muss wieder das Jahr angeben und die Größeren werden verschont. Wie im gesamten Leben.
Schade!

Müller
19.03.2021 - 11:39

Ich habe nach Sekt gebrochen und 3 Tage Durchfall gehabt. Er stand etwa 1,5 Jahre daheim. Ich finde das eine mordsmäßige Schweinerei der Regierung, dass diese Lebensmittel kein MHD drauf haben müssen. Das ist Körperverletzung!

Christine Lambrecht
05.04.2021 - 22:20

Stellen Sie sich mal nicht so an....
Und vor allem: Maske auf!

Herzlichst,
Ihre Christine Lambrecht

Manfred Schillinger
12.02.2021 - 12:28

ich habe soeben leidvolle Erfahrungen mit dem fehlenden MHD bei Rotwein gemacht. Hatte Jahrgänge 2007, 2008 und 2013 gekauft. Alle Jahrgänge sind nicht mehr trinkbar. Sie sollten sich dafür einsetzen das MHD auch für Weine einzuführen.

Heinz-Jürgen Herzlieb
20.12.2019 - 23:53

Warnhilfreich - werde meine älteren Vorräte an Sekt zügig austrinken!

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.