Mengenkennzeichnung von Fleisch bei Teigtaschen
Frage
Es geht um Teigtaschen mit Fleischfüllung. Der Hersteller gibt für sein Produkt im Online-Shop an, es seien 45 Prozent Fleischfüllung enthalten, aber in der Zutatenliste sind es nur 32 Prozent Fleisch. Was stimmt denn nun?
Verbraucherin aus Freudenstadt vom 13.02.2026
Antwort
Beide Zahlen können stimmen: Die Teigtaschen bestehen zu 45 Prozent aus Fleischfüllung, der Rest ist Teig. Die Füllung besteht aber in der Regel nicht nur aus Fleisch, sondern auch aus weiteren Zutaten, beispielsweise zusätzlich aus Mehl und Gewürzen. Der Fleischanteil am Gesamtprodukt kann dann bei 32 Prozent liegen.
Hersteller müssen die Menge für Zutaten angeben, die in der Bezeichnung genannt oder auf der Verpackung hervorgehoben sind. Die Zahlen beziehen sich auf das Gesamtprodukt.
Wird in der Bezeichnung des Lebensmittels eine zusammengesetzte Zutat genannt, so sollten Anbieter den Anteil der zusammengesetzten Zutat nennen. In dem von Ihnen genannten Fall ist das die Fleischfüllung. Der Anteil an reinem Fleisch muss ebenfalls gekennzeichnet werden.
Ein Beispiel: Die Bezeichnung lautet: „Teigtaschen mit Schweinefleischfüllung“: Hier müssen sowohl der Anteil der (Fleisch-)Füllung als auch der Anteil des Schweinefleischs am Gesamtprodukt auf der Verpackung stehen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit können die Angaben auf der Website stimmen. Wichtig ist aus unserer Sicht aber, dass die beiden Angaben eindeutig sind und nicht widersprüchlich klingen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.






Neuen Kommentar hinzufügen