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Mengenkennzeichnung bei Mayonnaise

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Mengenkennzeichnung bei Mayonnaise

Frage

Muss auf Mayonnaise die Zutat Ei mengenmäßig (QUID) angegeben werden? Verbraucher:innen erwarten dort ja eine bestimmte Zusammensetzung.

Antwort

Ja. Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist die Mengenkennzeichnung für Zutaten erforderlich, die von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels sind. Für Eier in Mayonnaise trifft das zu.

In den von der Kommission herausgegebenen Quid-Leitlinien ist für diese Regelung als Beispiel die Mayonnaise genannt. Eier sind qualitätsbestimmenden Zutaten in der Mayonnaise. Der Mengenanteil der Eier muss daher auf der Verpackung stehen – entweder in der Bezeichnung oder in deren unmittelbarer Nähe oder im Zutatenverzeichnis zusammen mit der Zutat.     
Laut den „Europäischen Beurteilungsmerkmalen für Mayonnaise – Code of Practice“ sowie der deutschen „Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade“ der „Kulinaria Deutschland e. V. – Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel“ sollte Mayonnaise mindestens fünf Prozent Eier enthalten. Der Anteil kann aber auch höher liegen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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