Likörpralinen sind schlecht gekennzeichnet
Frage
Auf der Vorderseite von Likör-Kirsch-Pralinen steht nur ein (Fantasie-)Produktname, dazu ist eine große Kirsche abgebildet. Das ist doch zu wenig. Es sind Likör-Kirsch-Pralinen und das sollte auch auf der Vorderseite stehen und nicht auf der Rückseite klein, kaum lesbar. Ist das so erlaubt?
Verbraucher aus München vom 01.10.2026
Antwort
Tatsächlich genügt es aus rechtlicher Sicht, wenn die Bezeichnung des Lebensmittels auf der Rückseite der Verpackung steht. Die Vorderseite darf aber nicht über den Inhalt täuschen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist diese rechtliche Regelung nicht verbraucherfreundlich. Unserer Ansicht nach sollte die Bezeichnung immer auf der Vorderseite der Verpackung stehen müssen – erst recht bei alkoholhaltigen Pralinen.
Anbieter müssen die Bezeichnung des Lebensmittels auf die Verpackung drucken – in dem von Ihnen genannten Fall also „Likör-Kirsch-Pralinen“. Es ist aber nicht vorgeschrieben, an welcher Stelle der Verpackung die Bezeichnung stehen muss.
Für die Bezeichnung gibt es klare Vorgaben:
- Für manche Produkte ist die Bezeichnung in einer Rechtsvorschrift festgelegt, zum Beispiel für Fruchtsaft, Margarine oder Milch. Für diese Produkte ist die vorgeschriebene Bezeichnung verpflichtend.
- Gibt es keine vorgeschriebene Bezeichnung, müssen Anbieter eine übliche Bezeichnung wählen. Vielfach sind solche üblichen Bezeichnungen in den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission beschrieben. Dazu gehören beispielsweise „Salami“, „Leberwurst“ oder „Schwarzwälder Kirschtorte“
- Gibt es keine Vorgaben, so wählen Anbieter selbst eine beschreibende Bezeichnung. Diese Bezeichnung muss die wichtigsten Eigenschaften des Produkts ausreichend genau beschreiben, beispielsweise „Pralinen aus Vollmilchschokolade mit Himbeercremefüllung“.
Im Gegensatz dazu gibt es für den Produktnamen auf der Vorderseite keine speziellen Vorschriften. Der Produktname darf von den Firmen frei gewählt werden. Er darf aber nicht über den Inhalt täuschen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Verbraucher:innen die wesentlichen Eigenschaften von Lebensmitteln auf den ersten Blick erkennen können. Die Bezeichnung sollte daher immer klar und deutlich auf der Vorderseite der Verpackung stehen. Produkte, die Alkohol als Zutat enthalten, sollten einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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