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In einer Dose „Sardinen“ stecken Heringe – ist das erlaubt?

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In einer Dose „Sardinen“ stecken Heringe – ist das erlaubt?

Frage 

Auf einer Dose Fischkonserven steht vorne groß „Sardinen“. Erst bei den Zutaten sieht man dann aber, dass man Hering kauft. Ist das erlaubt? 

Verbraucher aus Cuxhaven vom 27.06.2026

Antwort

Das hängt von der konkreten Aufmachung ab. Ergänzt der Hersteller den Produktnamen „Sardinen“ mit dem wissenschaftlichen Namen des Herings, Clupea harangus, und dem Fanggebiet, so ist die Kennzeichnung zulässig. Das ist in einer europäischen Verordnung zur Vermarktung von Sardinenkonserven festgelegt. 

Die Verordnung regelt detailliert verschiedene sardinenartige Konserven und legt beispielsweise fest, unter welchen Handelsbezeichnungen sie vermarktet werden dürfen. Danach werden „Sardinenkonserven“ ausschließlich aus echten Sardinen, also Fischen der Art „Sardina pilchardus“ zubereitet. 

Konserven, die auf dieselbe Art wie Sardinen angeboten und vermarktet werden, aber aus anderen Arten, beispielsweise Hering oder Sprotten hergestellt wurden, sind „Sardinenartige Erzeugnisse“

Für die Vermarktung solcher Produkte sieht die Verordnung eine besondere Regel vor: Sardinenartige Erzeugnisse dürfen als „Sardinen“ vermarktet werden, wenn der Anbieter beim Produktnamen „Sardinen“ den wissenschaftlichen Namen der Fischart sowie das Fanggebiet ergänzt. Auf der Dose könnte also vorne stehen: „Sardinen“, ergänzt durch „Clupea harengus aus der Ostsee (FAO 27 IIId), “ 

Zusätzlich muss die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung genau beschreiben, was im Produkt steckt – zum Beispiel „Gebratener Hering ohne Kopf in Tomatensauce“. Die Bezeichnung steht aber häufig nur kleingedruckt in der Nähe des Zutatenverzeichnisses. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die gesetzliche Regelung zur Vermarktung sardinenähnlicher Konserven nicht verbraucherfreundlich. Die wenigsten Verbraucher:innen werden die wissenschaftlichen Namen verschiedener Fischarten kennen. Aus unserer Sicht sollten sardinenartige Erzeugnisse nicht als „Sardinen“ vermarktet werden dürfen. Stattdessen sollte bereits aus dem Produktnamen hervorgehen, ob es sich um ein Produkt aus echten Sardinen oder ein sardinenartiges Erzeugnis aus einer anderen Fischart handelt – und zwar in verständlicher Form. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
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