Fragen & Antworten

Ist der Name „Getreidekaffee“ erlaubt?

Teasertitel
Ist der Name „Getreidekaffee“ erlaubt?

Frage

Ich stelle mir die Frage, ob die Begriffe „Malzkaffee“ oder „Getreidekaffee“ rechtens sind, da sie ja nicht aus der Pflanze der Gattung „coffea” hergestellt werden. In der Kaffeeverordnung wird Kaffee so definiert. Möglicherweise sind diese Produkte schon so lange erhältlich, dass niemand verwirrt wegen der Begriffe ist?
Wie sehen Sie das, gibt es dazu rechtliche Grundlagen?

Antwort

Eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für diese Art von Produkten gibt es nicht. Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit sind die Begriffe „Getreidekaffee” und „Malzkaffee” aber üblich und grundsätzlich zulässig, solange keine Verwechslungsgefahr mit Kaffee besteht.

Im Gegensatz zu anderen Verordnungen, beispielsweise der Kakaoverordnung, schreibt die Kaffeeverordnung nicht vor, dass die Bezeichnung Kaffee ausschließlich Produkten der Kaffeepflanze Coffea vorbehalten ist. Sie regelt dafür explizit die Begriffe „Rohkaffee”, „Röstkaffee”, „Kaffee-Extrakt” und ähnliche.

Instantgetränke auf Getreidebasis sind – mit Ausnahme von Produkten auf Basis der Zichorie – nicht mehr in der Kaffeeverordnung erfasst und gelten als Produkte eigener Art. Anbieter sollten verkehrsübliche Bezeichnungen wählen. Laut juristischer Fachliteratur sind Bezeichnungen wie „Malzkaffee” und „Roggenkaffee”, die in der früheren Kaffee-Ersatz-Verordnung definiert waren, nach wie vor verkehrsüblich. Die Vorgabe, statt „Getreidekaffee” die Bezeichnung „Kaffee-Ersatz” zu verwenden, ist in der aktuellen Kaffeeverordnung nicht mehr enthalten.

Falls es keine verkehrsübliche Bezeichnung für ein Produkt gibt, müssen Anbieter eine beschreibende Bezeichnung wählen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 5 (6 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.