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Gibt es Vorschriften für die Angabe „glutenfrei“ im Restaurant?

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Gibt es Vorschriften für die Angabe „glutenfrei“ im Restaurant?

Frage

Ein Restaurant bietet auf seiner Speisekarte glutenfreie Flammkuchen an. Auf Nachfrage werden diese aber im gleichen Arbeitsbereich und ohne weitere Schutzmaßnahmen zusammen mit den glutenhaltigen Flammkuchen zubereitet und gebacken. Ist es zulässig die Gerichte dann noch als glutenfrei anzubieten?

Antwort

Für die Angabe „glutenfrei“ gibt es klare Vorschriften. So gekennzeichnete Lebensmittel dürfen nicht mehr als 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthalten. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit muss ein Restaurant glutenfreie Flammkuchen getrennt zubereiten, um diesen Wert garantieren zu können. 

Im Gegensatz zu vielen anderen „frei von“-Angaben ist der Hinweis „glutenfrei“ rechtlich klar geregelt. Er darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die maximal 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthalten. Diese Regelung gilt sowohl für verpackte als auch für unverpackte Lebensmittel – also auch im Restaurant. 

Werden glutenhaltige und glutenfreie Lebensmittel in einer Küche ohne getrennte Bereiche verarbeitet, kann es leicht zu einer Verunreinigung der glutenfreien Ware beispielsweise durch glutenhaltigen Mehlstaub, Krümel oder gemeinsam benutzte Geräte und Arbeitsflächen kommen. Restaurants, die glutenfreie Speisen anbieten wollen, müssen die Lebensmittel daher getrennt von glutenhaltiger Ware lagern und zubereiten 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann ein Restaurant den erforderlichen Grenzwert für Gluten nur dann zuverlässig einhalten und damit eine Glutenfreiheit garantieren, wenn es die Flammkuchen in getrennten Arbeitsbereichen zubereitet. Ist das nicht der Fall, können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung vor Ort wenden.   

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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