Das ärgert beim Einkauf:

Nicht auf den ersten Blick als Sirup zu erkennen

Falsche Erwartung geweckt: Der auf xxl-drinks.de angebotene „Beneventi Amaretto Alkoholfrei“ entpuppt sich bei Lieferung als Amaretto Sirup.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die im Online-Shop xxl-drinks.de abgebildete Flasche trägt wie das Angebot den Produktnamen „Beneventi Amaretto Alkoholfrei“. Beschrieben ist das Getränk als „aus dem Extrakt von süßen und bitteren Mandeln hergestellt“. Nur wer sich das Foto der Flaschenrückseite und die Zutatenliste anschaut, erkennt, dass das Getränk laut Bezeichnung ein Sirup ist und keinen Mandelextrakt, sondern lediglich Amaretto-Aroma enthält. Laut Angebotskatalog der produktverantwortlichen Firma Herzberger steht auf der Schauseite der Flasche ebenso wie auf der gelieferten zusätzlich „Sirup“. Anscheinend verwendet die Betreiberfirma von xxl-drinks.de eine falsche Abbildung der Produktvorderseite für das Angebot.
Die Firma sollte das Angebot deutlich als Sirup kennzeichnen, die korrekte Flaschenfront abbilden sowie die Beschreibung und die Zutatenliste an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.

Ich habe über den Online-Shop „xxl-drinks.de“ einen Artikel mit der Bezeichnung „Amaretto alkoholfrei“ bestellt (Preis: 6,99 €). Im Online-Angebot wurde das Produkt mit einem Bild einer Amaretto-Flasche dargestellt, ohne dass aus der Produktbezeichnung oder der Abbildung eindeutig hervorging, dass es sich um einen Sirup handelt. Erst nach Erhalt der Ware stellte sich heraus, dass die gelieferten Flaschen gut sichtbar mittig mit der Bezeichnung „Sirup“ gekennzeichnet sind. Ich bin beim Kauf von einem alkoholfreien Getränk bzw. Likörersatz ausgegangen, nicht von einem Sirup. 
Ich bin der Auffassung, dass, der Produktname, Produktbild und Gesamtauftritt des Angebots die Erwartung eines alkoholfreien Getränks erzeugen, die Zutatenliste keine klare Verkehrsbezeichnung ersetzt, und die Kennzeichnung als Sirup im Online-Angebot klar und eindeutig hätte erfolgen müssen.
Verbraucher aus Hessen vom 15.01.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das angebotene Getränk ist nicht klar als aromatisierter Sirup zu erkennen. Der Produktname und die Beschreibung preisen ein höherwertiges Produkt an.

Darum geht’s:

Auf xxl-drinks.de bietet die Betreiberfirma unter anderem „Beneventi Amaretto Alkoholfrei“ an. Auf der Schauseite der abgebildeten Flasche steht der gleiche Produktname. Unter Produktinformationen beschreiben sie das Angebot mit „Die alkoholfreie Alternative wird nach einem Familienrezept aus dem Extrakt von süßen und bitteren Mandeln hergestellt. Durch sorgfältige Verarbeitung der Rohstoffe erhält er seinen frischen Mandelgeschmack und zarten Duft“. 

Auf der abgebildeten Flaschenrückseite lautet die Bezeichnung „Amaretto-Sirup“. Die Zutatenliste auf dem Etikett und beim Angebot führt nach Zucker und Wasser „Amaretto-Aroma (enthält Schalenfrüchte: Mandeln, Pistazien) und Farbstoff auf. Als produktverantwortlich ist die Firma Rolf Herzberger in Saarbrücken genannt. In deren Produktkatalog 2025/26 steht auf dem Frontetikett der abgebildeten Flasche „Beneventi Amaretto Sirup Alkoholfrei“. Eine Flasche mit dieser Aufschrift wurde der Verbraucherin geliefert.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung verbietet irreführende Informationen, unter anderem in Bezug auf Art und Zusammensetzung von Lebensmitteln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein Sirup sollte auf den ersten Blick und nicht erst im Kleingedruckten oder bei Lieferung als solcher zu erkennen sein. Wenn der Produktname und die Beschreibung auf eine alkoholfreie Alternative zu Amaretto-Likör hinweisen, weckt das Erwartungen an die Qualität, die das Produkt laut Zutatenliste nicht erfüllt. Ein Mandel-Extrakt muss vollständig aus Mandeln stammen und darf als solcher oder als „natürliches Mandelaroma“ bezeichnet werden. Die verwendete Bezeichnung „Amaretto-Aroma (enthält Schalenfrüchte: Mandeln, Pistazien)“ ist unklar und lässt die tatsächliche Qualität im Dunkeln.

Fazit:

Die Betreiber des Shops sollten das Angebot deutlich als Sirup kennzeichnen, die korrekte Flaschenfront abbilden sowie die Beschreibung und Zutatenliste an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Ship it GmbH, Seligenstadt

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 27.01.2026 liegt keine Antwort vor.