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Unterschied zwischen Konfitüre, Marmelade und Fruchtaufstrich

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Unterschied zwischen Konfitüre, Marmelade und Fruchtaufstrich

Frage

Mir ist aufgefallen, dass einige Hersteller ihre Produkte nicht mehr als "Konfitüre" bezeichnen, sondern als "Fruchtaufstrich". Worin besteht denn da der Unterschied?
Und wann handelt es sich um Marmelade?

Antwort

Im Gegensatz zum Fruchtaufstrich unterliegen Konfitüren, Marmeladen und Gelees den speziellen rechtlichen Regelungen der Konfitüren-Verordnung. Diese fordert beispielsweise Mindestgehalte für den Fruchtanteil sowie die Angaben von Gesamtzuckergehalt und Fruchtgehalt:

Konfitüre

Konfitüre ist eine Zubereitung aus Zucker, einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser. Der geforderte Mindestgehalt an Frucht liegt für die meisten Fruchtarten bei 350 Gramm pro Kilogramm Konfitüre. Für „Konfitüre extra“ liegt der geforderte Fruchtanteil höher.

Marmelade

Marmelade ist dagegen ein Erzeugnis aus Zitrusfrüchten. Sie besteht aus Wasser, Zuckerarten und Zitrusfrucht-Erzeugnissen, zum Beispiel Fruchtmark, Saft, Schale. Für ein Kilogramm Marmelade werden mindestens 200 Gramm Zitrusfrüchten verwendet.

Kennzeichnung

Für die Erzeugnisse der Konfitüren-Verordnung gelten spezielle Kennzeichnungsvorschriften. Die folgenden Angaben sind verpflichtend:

  • In der Bezeichnung müssen die verwendete Fruchtart oder die verwendeten Fruchtarten in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils genannt werden. Bei drei oder mehr Fruchtarten ist die Angabe „Mehrfrucht“ möglich.
  • Der Fruchtgehalt wird durch die Angabe „hergestellt aus … g Früchten je 100 g“ gekennzeichnet.
  • Der Gesamtzuckergehalt durch die Angabe „Gesamtzuckergehalt … g je 100 g“, sofern das Produkt keine Nährwertkennzeichnung nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung aufweist.

Fruchtaufstriche

Für Fruchtaufstriche gibt es keine spezielle Rechtsvorschrift. Es ist nicht festgelegt, aus welchen Zutaten sie bestehen und welchen Fruchtanteil sie aufweisen. Für Fruchtaufstriche gelten die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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