Das ärgert beim Einkauf:

Werbung mit „Original Schwäbisch“ wirft Fragen auf

Es bleibt unklar, was an den „Schwäbischen Bandnudeln“ mit Zutaten aus der EU „original schwäbisch“ sein soll.
getaeuscht

Die Edeka Zentrale mit Sitz in Hamburg nennt ihr Produkt „Schwäbische Bandnudeln“ und lobt es mehrfach als „original schwäbisch“ aus. Die Herkunft der Zutaten ist mit „aus der EU“ gekennzeichnet. Insgesamt bleibt unklar, worauf sich Name und Hinweis „original schwäbisch“ beziehen.
Das Handelsunternehmen sollte erläutern, warum es die Bandnudeln als „original schwäbisch“ bewirbt.

Ich bin verärgert über die Edeka „Schwäbischen Bandnudeln“, die keinerlei Herkunftsangabe (Anmerkung der Redaktion: Auf der Rückseite steht unterhalb der Zutaten der Hinweis „Zutaten aus der EU“) haben.
Verbraucher aus Berlin vom 02.01.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname und die Werbung stellen die Nudeln als „original schwäbisch“ dar. Insgesamt bleibt unklar, was genau an den Nudeln schwäbisch sein soll. 

Darum geht’s:

Die Edeka Zentrale bezeichnet die Bandnudeln auf der Schauseite als schwäbisch. Zur Herkunft der beiden Zutaten Hartweizengrieß und Vollei steht unterhalb der Zutatenliste der Rückseite der Hinweis „Die Zutaten stammen aus der EU“. Als Produkt verantwortliche Firma ist die Edeka Zentrale in Hamburg angegeben.
Ein Fließtext auf der Rückseite beschreibt die Nudeln als “Original Schwäbische Bandnudeln gewalzt und schmal“ und mit „Für diese original schwäbischen Bandnudeln werden nur ausgesuchte Zutaten verwendet: goldgelber Hartweizen aus ausgesuchten Anbaugebieten und stets frische Eier aus Bodenhaltung.“ sowie „Wie früher wird der frische Nudelteig mehrfach vorsichtig ausgewalzt, bevor er schonend in Streifen geschnitten wird.“ 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, unter anderem über das Ursprungsland oder den Herkunftsort. Weiterhin müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für die Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das fordert die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Ist das Ursprungsland oder der Herkunftsort auf einem Lebensmittel angegeben, die primären Zutaten stammen aber nicht daher, so ist ein Hinweis zum Ursprungsland oder Herkunftsort der primären Zutaten anzugeben. 
Die Durchführungsverordnung zu Herkunftsangaben der LMIV gibt vor, dass das Ursprungsland oder der Herkunftsort als „EU“, „Nicht-EU“, „EU und Nicht-EU“ oder ein bestimmtes geographisches Gebiet wie ein konkretes Land anzugeben ist. 
Die Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts der primären Zutat oder Zutaten muss im selben Sichtfeld wie die Angabe des Herkunftsortes des Lebensmittels stehen und mindestens 75 Prozent% der x-Höhe der Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts des Lebensmittels betragen.   

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass die Zutaten der „Schwäbischen Bandnudeln“ aus der EU stammen, ist angegeben. Allerdings steht diese Information nicht wie vorgeschrieben im selben Sichtfeld wie der Herkunftsort „Schwaben“, also auf der Schauseite. Was an den Nudeln schwäbisch ist, ob die Herstellung dort erfolgt ist oder sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, bleibt ohne weitere Angaben unklar.
Weiterhin ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Kennzeichnung auf der Rückseite des durchsichtigen Beutels nur schwer zu entziffern ist, da eine Hintergrundfarbe als Kontrast zur braunen Schrift fehlt.

Fazit:

Das Handelsunternehmen Edeka sollte erläutern, warum es die Bandnudeln als original schwäbisch bewirbt und die Vorgaben zur Pflichtkennzeichnung der LMIV beachten.

Stellungnahme der Edeka Zentrale AG & Co. KG, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 02.02.2024 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor.