Das ärgert beim Einkauf:

Tee Gschwendner Marani exotisch-fruchtig

Obwohl es sich bei der Teemischung um eine Kombination aus Sencha und Blüten handelt, fehlt jeweils die Mengenangabe.
getaeuscht

In seinem Online-Shop bietet Tee Geschwendner einen grünen Tee namens Marani an. Abbildung und Beschreibung des Angebots weisen auf die Kombination aus Sencha und Blüten hin. Eine Mengenkennzeichnung der herausgestellten Zutaten gibt es nicht. 
Der Anbieter sollte bei einer Teemischung aus Sencha und Blüten die jeweiligen Mengen dieser Zutaten kennzeichnen.

Beim Kauf einer Grün-Teesorte (Marani von TeeGschwendner) wird bei den Zutaten angegeben: Grüner Tee, Aroma, Ringelblumen-, Rosen-, Kornblumenblüten. Eine Definition der prozentuellen Anteile ist hierbei nicht ersichtlich.
Ich weiß daher nicht, wieviel Prozent Grüner Tee, den ich ursprünglich gekauft habe, sich überhaupt in der Verpackung befindet. Überwiegen etwa die anderen Zutaten? Ist die Angabe der prozentuellen Angaben der Zutaten bei Teesorten eventuell nicht vorgeschrieben?
Verbraucher aus Hessen vom 01.09.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Bei einer Teemischung sollte die mengenmäßige Zusammensetzung aus grünem Tee und eingesetzten Blüten erkennbar sein.

Darum geht’s:

In seinem Online-Shop bewirbt Tee Geschwendner das Produkt „Marani“ mit der Aussage „erfrischender Geschmack feiner Senchas verführerisch kombiniert mit dem exotisch-fruchtigen Duft lieblicher Blüten“. Die abgebildete Teemischung zeigt gelbe, rote und blaue Blüten auf grünem Tee. 
Die Bezeichnung auf der Verpackung lautet „Grüntee-Kräutermischung aromatisiert“. Die Zutatenliste führt grünem Tee, Aroma, Ringelblumen-, Rosen- und Kornblumenblüten auf. Es gibt keine Mengenangaben.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der LMIV ist die Angabe der Menge einer Zutat in bestimmten Fällen erforderlich, beispielsweise wenn diese durch Worte oder Bilder hervorgehoben sind. Eine Ausnahme von der Mengenkennzeichnung gilt für Zutaten, die in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung dienen. 
Laut den Leitsätzen für Tee dürfen aromatisierte Tees bestimmte, weitere Zutaten enthalten. Dazu zählen neben Aromen auch geruch- und/oder geschmackgebende Pflanzen und Pflanzenteile bis maximal fünf Prozent.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wirbt der Anbieter im Online-Shop mit „Senchas“ und „Blüten“ als Bestandteil der Teemischung, sollte er auch die Mengen offenlegen. Zumal die Abbildung und Beschreibung vermitteln, dass der Geschmack aus dem „exotisch-fruchtigen Duft lieblicher Blüten“ stammt.  

Fazit:

 Der Anbieter sollte bei einer Teemischung aus Sencha und Blüten die jeweiligen Mengen dieser Zutaten kennzeichnen.

Stellungnahme der TeeGschwendner GmbH, Meckenheim

Kurzfassung:

Die Deklaration und Angaben in der Zutatenliste beim Tee Marani entsprechen zu 100 % den gesetzlichen Anforderungen und den Leitsätzen für Tee. Aromatisierter orthodoxer Tee darf bis zu 5 Gramm je 100 Gramm Tee geruch- und/oder geschmackgebende Pflanzen/-teile enthalten. Die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils gelistet. Eine Mengenangabe ist in diesem Fall nicht erforderlich.