Smoothie Bowl „Erdbeere Açaíbeere“ lässt mehr als zwei Prozent Açaí erwarten
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Smoothie Bowl „Alice im Beerenland“ von Oatsome bewirbt auf der Schauseite Erdbeere und Açaíbeere prominent. Ein Blick in die Zutatenliste jedoch zeigt, dass lediglich zwei Prozent gefriergetrocknete Açaíbeeren in der Trockenmischung stecken. Andere nicht auf der Schauseite genannte Früchte wie Datteln, Banane oder Baobab enthält die Bowl in höheren Mengen.
Oatsome sollte bereits auf der Schauseite die enthaltenen Mengen der genannten und abgebildeten Beerenfrüchte nennen.
Beschwerde
Das Produkt wird beworben als Smoothie Bowl Erdbeere/Acaibeere.
Laut Zutatenliste enthält das Produkt aber lediglich 1 % ! Acaibeere [Anm. der Redaktion: auf der von Lebensmittelklarheit gekauften Verpackung sind 2 % aufgeführt]. In bin der Meinung, dass das Produkt, wenn es „Erdbeere/Acaibeere“ heißt, einen höheren Anteil an Acaibeeren haben müsste, weil dies auch durch den Namen suggeriert wird.
Verbraucher aus Berlin vom 22.02.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die im Produktnamen genannten und auf der Schauseite abgebildeten Açaíbeeren passen nicht zur Zusammensetzung der Smoothie Bowl. Ihr Anteil beträgt gerade einmal zwei Prozent. Diesen Gehalt nennt der Anbieter auf der Schauseite nicht.
Darum geht’s:
Oatsome bietet verschiedene Smoothie Bowls als Trockenmischung an, darunter die Sorte „Alice im Beerenland Erdbeere / Açaíbeere“. Die Schauseite bildet Erdbeeren, Himbeeren und blaue Beeren ab. Die Zutatenliste führt folgende Früchte in absteigender Reihenfolge auf: Erdbeeren gefriergetrocknet (20 %), Datteln gemahlen, Bananen getrocknet, Baobab-Fruchtfleisch, Açaíbeeren gefriergetrocknet (2 %), schwarze Johannisbeeren gefriergetrocknet. Die auf der Schauseite abgebildeten Himbeeren sind nicht aufgeführt.
Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Trockenmischung aus Früchten (53 %) und Getreide mit Erdbeere und Açaíbeere“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Schauseite vermittelt ein falsches Bild über die Zusammensetzung der Früchte in der Smoothie Bowl. Die Mengenkennzeichnung der beworbenen Beeren erfolgt erst auf der Rückseite. Der Anteil von zwei Prozent Açaíbeere ist gering. Zudem stehen überraschend andere Früchte wie Datteln, Bananen und Baobab vor Açaíbeeren in der Zutatenliste. Damit müssen Kaufinteressierte nicht rechnen.
Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Schauseite Himbeeren abbildet, obwohl diese in der Zutatenliste gar nicht auftauchen.
Fazit:
Oatsome sollte bereits auf der Schauseite die enthaltenen Mengen der genannten und abgebildeten Beerenfrüchte nennen.
Stellungnahme der Oatsome GmbH, Frankfurt am Main
Kurzfassung:
Die Zutaten Erdbeere und Açai sind enthalten und gemäß LMIV korrekt gekennzeichnet (Açai: 2 %). Wir nehmen Hinweise zur Erwartungshaltung sowie zur Abbildung (Serviervorschlag, inkl. nicht enthaltener Zutaten) sehr ernst und prüfen aktuell Anpassungen bei Bezeichnung und Bildgestaltung zur weiteren Verbesserung der Transparenz.
Ergebnis
Die Firma hat zugesagt, die Nennung von Açaíbeeren im Produktnamen und das Entfernen der Himbeerabbildungen zu prüfen.






