Das ärgert beim Einkauf:

smart sleep

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktname, Zielgruppe und Verzehrsempfehlung stellen Bezug zu besserem Schlaf her, erklären aber nicht, wie er bewirkt werden soll.
getaeuscht

Das Produkt legt durch verschiedene Hinweise eine positive Wirkung auf den Schlaf nahe. Eine Erklärung, worauf die Wirkung beruhen soll, fehlt auf der Verpackung.
Der Anbieter sollte erklären, wie sein Produkt auf den Schlaf wirkt oder die Hinweise darauf unterlassen.

Das Nahrungsergänzungsmittel "Smart Sleep" wird damit beworben, dass es das Einschlafen verbessert und den Erholungsprozess beschleunigt und unterstützt. Es enthält lediglich eine Mischung von unterschiedlichen Vitaminen und Kreatin.
Verbraucher aus Melsungen vom 17.10.2018

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Smart Sleep, ein Nahrungsergänzungsmittel aus einem Liquid und einer Kautablette, stellt über den Produktnamen und mehrere Kennzeichnungen auf der Verpackung ein Bezug zu verbessertem Schlaf her. Auf der Schauseite und der Rückseite der Verpackung stehen die Hinweise „von Schlafforschern entwickelt“ und „vor dem Schlafen einnehmen“. Auf der Rückseite ist die Zielgruppe genannt „Entwickelt für Sportler, Geschäftsreisende, Menschen mit fordernden Berufen und alle, die mit weniger Schlaf auskommen müssen.“ Neben Füllstoffen, Zusatzstoffen, Wasser und Geschmacksstoffen nennen die Zutatenlisten Kreatin, Vitamine, Magnesium und Zink. Der Hersteller bewirbt einige der Vitamine und Mineralstoffe mit einem Beitrag zur normalen geistigen Leistung zu einem normalen Energiestoffwechsel oder zur Regulierung der Hormontätigkeit. Beispielsweise führt er an „Magnesium trägt zur Verringerung von Ermüdung bei.“

Da der Hersteller für keinen Wirkstoff eine Wirkung auf den Schlaf angibt und das Produkt als Wirkstoffe lediglich Vitamine, Mineralstoffe und Kreatin enthält, kann sich der Verbraucher die angedeutete Wirkung nicht nachvollziehen.

Das ist geregelt:

Laut der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften eines Lebensmittels.

Nach der Health Claims-Verordnung (HCVO) zählen Angaben, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit herstellen oder auch nur mittelbar zum Ausdruck bringen, zu den gesundheitsbezogenen Angaben. Diese dürfen nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Mit den Informationen für das Produkt legt der Anbieter eine Wirkung nahe, die er nicht belegt. Auch wenn die Aussage zu Magnesium zugelassen ist, erscheint es unserer Ansicht nach absurd, mit einer „Verringerung der Ermüdung“ ein Produkt für besseren Schlaf zu bewerben

Weiterhin ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Hersteller die Aminosäure L-Glycin uneinheitlich, in der Zutatenliste als Zusatzstoff und in Nährwerttabelle als Nährstoff, kennzeichnet. Das ist widersprüchlich und unverständlich.

Fazit:

Der Anbieter sollte erklären, wie sein Produkt auf den Schlaf wirkt oder die Hinweise darauf unterlassen.

Außerdem sollte er die Angaben zu L-Glycin überprüfen.

 

Stellungnahme der Smart Sleep GmbH, Erkrath

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

smartsleep® ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit Kreatin, Vitaminen, Mineralstoffen und der Aminosäure L-Glycin und wird direkt vor dem Zubettgehen konsumiert. smartsleep® ist nicht als Ein- und Durchschlafhilfe zu verstehen. Für die enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe bestehen zugelassene Werbeaussagen (sog. Health-Claims), die prominent auf der Verpackung und der Internetseite zu finden sind, um Irreführungen auszuschließen.

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de