Skimpflation: Weniger Inhalt soll die gleiche Menge Salatsauce ergeben
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Herstellerfirma Prymat International hat die Füllmenge des Pulvers „Salat-Fix Küchenkräuter" der Kaufland Eigenmarke K-Classic von zehn auf acht Gramm geschrumpft. Ein Hinweis auf die verringerte Menge fehlt. Die Zusammensetzung des Pulvers und die Zubereitungsanweisung sind unverändert. Der Tüteninhalt soll nach wie vor mit jeweils drei Esslöffeln Wasser und Öl verrührt werden. Die aus dem Pulver herzustellende Menge an Salatsauce gibt die Firma trotz der geringeren Pulvermenge unverändert mit „90 ml“ an. Die fertige Salatsauce ist somit dünner als zuvor. Die Qualität der Zubereitung ist dadurch geringer. Bleibt der Preis gleich oder steigt, nennt man das Skimpflation. Der Begriff setzt sich aus dem englischen „skimp“ für knausern oder einsparen und „flation“ für Inflation zusammen.
Die Herstellerfirma sollte nicht mit der gleichen Ergiebigkeit werben, wenn sie dafür weniger Pulver abfüllt und auf die verringerte Füllmenge hinweisen.
Beschwerde
Der Inhalt der K-Classic Salat-Fix Küchenkräuter wurde von 10 auf 8 Gramm reduziert, der Preis wurde erhöht.
Verbraucherin aus Beckum vom 05.08.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Füllmenge zu reduzieren, aber die Ergiebigkeit gleich zu lassen, passt nicht zusammen.
Darum geht’s:
Die Herstellerfirma des Pulvers „K Classic Salat-Fix Küchenkräuter hat die Füllmenge von zehn auf acht Gramm verringert. Die Verpackungsgestaltung ist weitgehend unverändert. Lediglich die grüne Hintergrundfarbe ist etwas dunkler geworden. Außer der Füllmengenangabe gibt es auf der neuen Variante keinen weiteren Hinweis auf den verringerten Inhalt.
Unterhalb der Füllmengenangabe steht auf beiden Tüten „für 90 ml“ beziehungsweise „ergeben 90 ml“. Laut Zubereitungsanweisung auf der Rückseite soll das Pulver mit drei Esslöffeln Öl und drei Esslöffeln Wasser verrührt werden. Für 90 Milliliter Salatsauce sollen nun acht statt bisher zehn Gramm Pulver reichen.
Die Verbraucherin ärgert sich, dass der Inhalt geschrumpft ist.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Menge eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Fertigpackungsverordnung regelt die Angabe der Füllmenge.
Fertigpackungen mit konzentrierten Suppen, Brühen und anderem werden mit dem Volumen der verzehrfertigen Zubereitung in Liter oder Milliliter gekennzeichnet.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Es kann nur zu einer dünneren, weniger geschmackintensiven Sauce führen, wenn weniger Saucenpulver mit den gleichen Mengen an Wasser und Öl verrührt wird. Da die Verpackungsgestaltung unverändert ist und ein Hinweis auf die verringerte Füllmenge fehlt, ist damit zu rechnen, dass die dünnere Qualität nicht jeder Person auffällt. Bleibt der Preis außerdem gleich oder steigt, bedeutet die geringere Pulvermenge eine versteckte Preiserhöhung und schlechtere Qualität gleichzeitig.
Fazit:
Die Firma Prymat International sollte nicht mit der gleichen Ergiebigkeit werben, wenn sie dafür weniger Pulver abfüllt und auf die verringerte Füllmenge hinweisen.
Stellungnahme der Prymat International GmbH, Zeven
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 08. September 2026 liegt keine Antwort vor.






