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Fünf typische Shrinkflation-Tricks: Wenn weniger Inhalt in der Verpackung steckt

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Fünf typische Shrinkflation-Tricks: Wenn weniger Inhalt in der Verpackung steckt

Weniger Inhalt zum gleichen Preis wie vorher – das ist ärgerlich, denn es handelt sich um eine versteckte Preiserhöhung. Doppelt ärgerlich ist es aber, wenn Hersteller verringerte Füllmengen durch geschickte Kniffe verschleiern. Wir zeigen fünf gängige Methoden, mit denen Shrinkflation kaum auffällt. 

1.    Der „Hoffentlich-merkt-es-niemand“-Trick

Dieser Trick ist einfach und weit verbreitet: Hersteller verringern die Füllmenge, ohne klar darauf hinzuweisen oder die Verpackung deutlich zu verändern. Ein prominentes Beispiel, das vor Gericht ging, ist die Sanella-Margarine. Der Hersteller Upfield reduzierte im Jahr 2022 den Inhalt der Margarine von 500 auf 400 Gramm. Größe und Gestaltung des Bechers blieben aber nahezu gleich. 

Auch Produkte der Marken Milka, Iglo und Langnese wurden im vergangenen Jahr unauffällig kleiner. Zwar steht die neue, geringere Füllmenge jeweils auf dem Etikett. Da sich die Verpackungen ansonsten kaum verändert haben, wird das beim Einkauf aber leicht übersehen.  

Inzwischen haben mehrere Gerichte ein solches Vorgehen als täuschend eingestuft. Das Landgericht Bremen sah beispielsweise in den verkleinerten Milka-Tafeln eine Irreführung durch eine „relative Mogelpackung“. Bereits im Jahr 2024 hatte das Landgericht Hamburg dem Hersteller von Sanella verboten, die Margarine ohne deutlichen Hinweis auf die verringerte Füllmenge zu verkaufen. 

2.    Die Stückzahl-Trickserei

Auch bei Verpackungen mit einzelnen Riegeln oder Teebeuteln lässt sich eine reduzierte Füllmenge leicht übersehen – zumindest, wenn Hersteller dabei tricksen. Das zeigt ein Beispiel der Rewe-Eigenmarke „Ja“: Seit Ende letzten Jahres stecken in einer Packung Eisriegel zwar sechs statt fünf Stück. Die einzelnen Riegel sind jedoch deutlich kleiner als zuvor. Dadurch enthält die gesamte Packung nur noch 318 statt 350 Gramm Eis. Das dürfte vielen Verbraucher:innen kaum auffallen – zumal die Kartonverpackung trotz weniger Inhalt sogar größer geworden ist. 

Ähnlich ging der Hersteller Teekanne bei seinem Fenchel-Anis-Kümmel-Tee vor: In der Packung stecken zwar nach wie vor 20 Teebeutel. Die einzelnen Beutel enthalten aber neuerdings nur noch zwei statt drei Gramm Tee. In der gesamten Verpackung sind daher nur noch 40 statt 60 Gramm enthalten, also ein Drittel weniger als zuvor. Auch hier ist die verringerte Füllmenge auf den ersten Blick kaum zu erkennen. 

3.    Der unverständliche Hinweis

Um dem Vorwurf der Täuschung zu entgehen, drucken einige Hersteller inzwischen Hinweise auf ihre Verpackung. Doch diese sind nicht immer verständlich und eindeutig, wie Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen. 

So reduzierte der Hersteller Wiltmann den Inhalt seiner Bio-Rindersalami von 80 auf 50 Gramm. Der Hinweis „Neue Grammatur – neue Rezeptur“ macht aber nicht deutlich, dass die Füllmenge um mehr als ein Drittel gesunken ist. Da die Verpackung gleich groß blieb, lässt sich die verringerte Füllmenge beim Einkauf leicht übersehen. 

Auch Angaben wie „XXL-Pack“ statt zuvor „Vorratspack“ können Verbraucher:innen eher verwirren, als dass sie über den geringeren Inhalt aufklären. Selbst ein Hinweis wie „Neue Größe – jetzt 500 g“ bei einem Schoko-Hafer-Müsli ist nicht eindeutig, wie zwei Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen. Denn wer die frühere Füllmenge nicht kennt, kann die Angabe kaum richtig einordnen. 

In einem der geschilderten Fälle hatte zudem die grüne Schrift irritiert: Der Verbraucher glaubte zunächst sogar, die Menge hätte sich erhöht. Tatsächlich aber steckten 100 Gramm weniger Müsli in der Verpackung als vorher. 

4.    Der „Ich heiße-jetzt-anders“-Trick 

Einige Hersteller werden besonders kreativ, wenn es darum geht, verringerte Füllmengen zu verschleiern: Sie verändern die Rezeptur minimal, geben dem Produkt einen neuen Namen oder bringen es unter einer anderen Marke auf den Markt.

So wurde aus der „Holzofen-Pizza Spinat-Feta“ der Rewe-Eigenmarke kürzlich eine „Steinofen-Pizza Spinat-Feta“. Gleichzeitig sank die Füllmenge von 410 auf 350 Gramm. Zwar wurde die Rezeptur leicht verändert, die Verpackung sieht aber nahezu gleich aus. Dadurch können Käufer:innen den Eindruck gewinnen, ihr gewohntes Produkt vor sich zu haben.

Auch ein Markenwechsel kann eine verringerte Füllmenge verschleiern: Das Unternehmen Mondelez reduzierte den Inhalt seiner Brotchips „Bake Rolls Meersalz“ im Jahr 2023 von 250 auf 150 Gramm. Seitdem bietet der Konzern das Produkt unter der Marke Tuc als „neu“ an. Dadurch fällt der geringere Inhalt weniger auf. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg unterscheiden sich Zutaten und Nährwerte kaum vom früheren Produkt der Marke 7days. Die Verbraucherzentrale errechnete einen Preisanstieg von 127 Prozent und kürte das Produkt zur „Mogelpackung des Jahres 2023“. 

5.    Der Varianten-Trick

Dieser Marketingtrick ist zwar keine klassische Shrinkflation, kann aber bei Verbraucher:innen trotzdem für Ärger sorgen.Das zeigen Beschwerden bei Lebensmittelklarheit: Hersteller bringen neue Varianten bekannter Produkte auf den Markt, in denen weniger Inhalt steckt als in den bisherigen Sorten. So enthalten die Becher der zuckerreduzierten Variante des „Großen Bauer Erdbeere“ nur 225 statt der gewohnten 250 Gramm. Auch in einer neuen Wintertee-Sorte von Teekanne stecken nur noch 18 Beutel mit jeweils 2,25 Gramm Tee statt der üblichen 20 Beutel mit jeweils 2,5 Gramm.

Verbraucherzentrale: Preiserhöhungen müssen erkennbar sein

Anbieter erklären verringerte Füllmengen vielfach mit gestiegenen Rohstoffpreisen. Das ist nachvollziehbar. Doch aus Sicht von Lebensmittelklarheit müssen Preiserhöhungen und verringerte Füllmengen erkennbar sein. Eine repräsentative Studie im Auftrag von Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2024 hat gezeigt: Wenn die Änderung der Füllmenge durch einen Hinweis ersichtlich ist, empfindet die Mehrheit der Befragten (68 Prozent) diese als fair. 
Die Verbraucherzentralen setzen sich deshalb dafür ein, dass Unternehmen versteckte Preiserhöhungen durch kleinere Füllmengen oder veränderte Rezepturen mindestens sechs Monate lang mit einem klaren und eindeutigen Hinweis auf der Verpackung kennzeichnen. Dabei sollten sie genau angeben, wie sich die Füllmenge verändert hat. Außerdem sollten sie die Mengenanteile beworbener und besonders wertgebender Zutaten konsequent angeben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
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