Das ärgert beim Einkauf:

Rettergut Des Sprudels Kern Gurke & Minze

Die Anbieterfirma wirbt prominent mit „geretteten Gurken“, obwohl nur ein Prozent Gurkensaft im Getränk steckt.
getaeuscht

Das Getränk besteht hauptsächlich aus Wasser und Zucker, wird aber damit beworben, dass Gurken gerettet werden. Die Nachhaltigkeitswerbung passt nicht zu einem Getränk, das nur ein Prozent Gurkensaft aus „geretteten Gurken“ enthält. Der Anbieter sollte die Nachhaltigkeitswerbung zu den geretteten Gurken entfernen.

Getränk wird mit Hinweis beworben, dass Gurken vor dem Müll gerettet werden. Dabei ist nur 1 % Gurken Saftkonzentrat enthalten. Greenwashing für eine zuckerhaltige, aromatisierte Limonade.
Verbraucher aus Ludwigsburg vom 18.10.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Nachhaltigkeitswerbung passt nicht, denn es steckt nur ein Prozent Gurkensaft aus „geretteten Gurken“ im Getränk. Der Anbieter sollte die Nachhaltigkeitswerbung zu den geretteten Gurken entfernen.

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite der Flasche sind unter dem Produktnamen eine stilisierte Gurke sowie zwei Minzblättchen abgebildet. Seitlich auf der Flasche steht unter dem Schriftzug „Respekt, der schmeckt! “ ein längerer Text, der unter anderem die Sätze „Detektive im Namen der Nachhaltigkeit“ und „Heureka! Was für eine Gurke! Gefunden, gerettet, gepresst.“ beinhaltet. Weiter unten ist zudem der Schriftzug „#Stop Food Waste“ zu finden. Das Zutatenverzeichnis auf der Rückseite zeigt, dass das Getränk hauptsächlich aus Wasser und Zucker besteht und nur ein Prozent Gurkensaft aus Gurkensaftkonzentrat sowie eine unbekannte Menge Minzextrakt sowie Aroma enthält.

Das ist geregelt:

nformationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise indem dem Lebensmittel Eigenschaften zugeschrieben werden, die es nicht besitzt. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

In den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke ist festgelegt, dass bei aromatisierten Getränken mit einem Fruchtgehalt unter drei Prozent, die mit bildlichen Darstellungen beworben werden, der Fruchtanteil im Hauptsichtfeld stehen sollte. Alternativ sollte an entsprechender Stelle eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit…-Geschmack” oder „mit…-Aroma” stehen. Wird durch die bildliche Darstellung eine Zutat hervorgehoben, so sollte diese in Charakter gebender Menge enthalten oder sensorisch deutlich wahrnehmbar sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Nachhaltigkeitswerbung vermittelt den Eindruck, dass der Kauf einer Flasche einen nennenswerten Beitrag gegen die Lebensmittelverschwendung leistet. Das ist aber nicht der Fall, denn in einer 500-Milliliter-Flasche stecken nur 5 Milliliter Gurkensaft aus geretteten Gurken. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die Nachhaltigkeitswerbung zu den geretteten Gurken entfernen.  
 

 

Stellungnahme der DÖRRWERK GmbH, Berlin

Kurzfassung

RETTERGUT hat es sich zum Ziel gesetzt, Lebensmittel aus unterschiedlichen Seitenströmen der Industrie zu retten und zu verschiedenen Produkten – u.a. Erfrischungsgetränke - zu verarbeiten. Jedes Produkt wird um die gerettete Zutat herum entwickelt. Der Anteil von 1 % Gurkensaft, eindeutig im Zutatenverzeichnis deklariert, ergibt ein stimmiges Geschmacksbild. Das Etikett wurde bereits überarbeitet.

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Ergebnis

Rettergut Gurke Minze

Der Anbieter hat das Etikett überarbeitet und den Hinweis „Geschmack“ auf der Schauseite angebracht. Den Text zur Nachhaltigkeit hat er ergänzt und weist nun unter anderem darauf hin, dass ein Teil des Umsatzes in soziale und ökologische Projekte fließt. Gleichzeitig hat er die Nachhaltigkeitswerbung verstärkt, schreibt „Rette mit uns Lebensmittel, hilf mit, Ressourcen zu schonen, mach mit beim Klimaschutz – ganz easy mit dem Kauf dieses Getränks.“ Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit passt die Nachhaltigkeitswerbung immer noch nicht zum Produkt.