Produktname „Stevia Schugga green“ spiegelt nicht die Zusammensetzung wider
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Borchers hat im Jahr 2026 den Namen „Stevia“ seiner Kristallinen Streusüße mit Erythrit und Steviolglykosiden in „Stevia Schugga green“ umbenannt. Auf der Verpackungsfront fällt aber immer noch “Stevia“ ins Auge, obwohl das Produkt hauptsächlich aus dem Zuckeraustauschstoff Erythrit besteht. Die deutlich kleiner geschriebene Erklärung „mit Erythrit und Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze“ kann den falschen Eindruck über die Zusammensetzung nicht beseitigen. Sie ist durch ihre Platzierung am unteren Rand der Vorderseite im Vergleich zu den vorherigen Verpackungen aus den Jahren 2024 und 2021 noch leichter zu übersehen.
Die Anbieterfirma sollte im Produktnamen alle Süßungsmittel – Erythrit und Steviolglycoside – gleichberechtigt nennen oder auf die Angabe der Süßungsmittel im Namen verzichten.
Beschwerden
Ich habe das Produkt gekauft, weil ich ein reines Steviaprodukt gesucht habe. Ich vertrage andere künstliche Süßungsmittel nicht und reagiere teilweise gesundheitlich sehr schwer darauf. Lange habe ich nach einem Steviaprodukt gesucht. Ich verarbeitete dieses Produkt in einem Kuchen.und bekam schwerste Durchfälle für mehrere Tage. Der genaue Blick auf die Packung hat es dann verraten. Es ist lediglich 0,25 % Stevia in diesem Produkt enthalten, also nicht mal ein Prozent. Der Rest ist Erythrit. Ich finde, dass es nicht erlaubt sein sollte, ein Produkt so zu nennen, wenn es dann in verschwindend geringen Mengen enthalten ist. Vor allem, wenn bekannt ist, dass Erythrit abführend wirkt.
Verbraucherin aus Schwerin vom 11.08.2026
Darf sich das Produkt so nennen, auch wenn der Stevia Anteil nur bei 0,25 % liegt? Meiner Meinung nach grobe Verbrauchertäuschung!
Verbraucher aus Freiburg vom 09.10.2024
Die Ware wird prominent auf der Verpackung mit 'Stevia' angeboten. In Eindrittel-Schriftgröße 'Kristalline Streusuesse mit Erythrit & Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze'. Laut Zutatenliste sind nur 0,25 % Steviolglycoside enthalten. Demnach besteht der Hauptanteil von 99,75 % aus Erythrit. Ich gehe davon aus, dass sich der Vertreiber darüber voll im Klaren ist. Deshalb empfinde ich das als Täuschung.
Verbraucher aus Daun vom 28.06.2021
Das Produkt (grüne Verpackung) heißt Kristalline Streusüße Stevia. Darunter steht in kleinerer Schrift 'mit Erythrit und Steviolglycosiden ...'. Erst auf der Rückseite wird deutlich, dass lediglich 0,25 % Steviolglycoside enthalten sind, der Rest ist Erythrit. Gleich daneben steht im Discounterregal ein Erythrit Produkt welches 400 g Inhalt aufweist und 3,99 Euro kostet. Das grüne 'Stevia' Produkt enthält lediglich 300 g und kostet ebenfalls 3,99 €. Hier ist die Aufmachung verwirrend und schlecht gekennzeichnet. Ebenso die Preisgestaltung und die Größe der Verpackungen, die auf den ersten Blick gleich groß erscheinen, aber unterschiedliche Inhalte aufweisen, tragen dazu bei den Kunden in die Irre zu führen.
Verbraucher aus München vom 07.06.2019
Obwohl auf dem Produkt groß "Stevia" steht, scheint in diesem Produkt wenig bis kein Stevia enthalten zu sein. Ich habe ein ähnliches Produkt einer anderen Marke, einwandfrei deklariert, welches 2,4 % E 960 enthält. Bei diesem entspricht ¼ TL des Produktes 1 TL Zucker.
Bei dem Borchers-Produkt soll das "Verhältnis" zu Zucker 1:1 sein.
Ich habe dem Vertrieb der Firma geschrieben und bekam zur Antwort, das Mischungsverhältnis sei ein Betriebsgeheimnis.
Verbraucherin aus Berlin vom 14.10.2016
Einschätzung der Verbraucherzentrale
„Stevia Schugga green“ passt nicht als Produktname für eine Tafelsüße mit 99,75 Prozent Erythrit.
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite der Verpackung aus dem Jahr 2026 steht mittig der Produktname „Stevia Schugga green“. Am unteren Rand der Front folgt in wesentlich kleinerer Schrift die Erläuterung „Kristalline Streusüße mit Erythrit & Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze“. Bei den Verpackungsversionen der Jahre zuvor stand die Erläuterung direkt unter dem Produktnamen. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Tafelsüße auf der Grundlage von Erythrit und Steviolglycosiden“. Die Zutatenliste nennt die zwei Zutaten „Süßungsmittel: Erythrit (E 968), 0,25 % Stevioglycoside aus Stevia (E 960a)“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Bezeichnung von Tafelsüßen ist in der EU-Zusatzstoff-Verordnung geregelt. Danach müssen Tafelsüßen mit dem Hinweis versehen sein „Tafelsüße auf der Grundlage von …“, ergänzt durch den Namen der für die Rezeptur der Tafelsüße verwendeten Süßungsmittel.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die hervorgehobene Angabe „Stevia“ kann einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung der Tafelsüße vermitteln. Zum einen vermittelt sie einen falschen Eindruck über die Mengenverhältnisse der enthaltenen Süßungsmittel. Zum anderen entspricht der Begriff „Stevia“ nicht der tatsächlichen Zutat „Süßungsmittel Steviolglykoside (E 960a) Dabei handelt es sich um einen Zusatzstoff, der aus der Pflanze Stevia rebaudiana isoliert wurde.
Fazit:
Borchers sollte im Produktnamen alle Süßungsmittel – Erythrit und Steviolglycoside – gleichberechtigt nennen oder auf die Angabe der Süßungsmittel im Namen verzichten.
Stellungnahme der Borchers fine food GmbH & Co. KG, Oyten, 2024
Kurzfassung:
Die Kristalline Streusüße ist ein Produkt mit Erythrit und Steviolglycosiden, dies ist auf der Vorderseite klar ersichtlich. Der Produktname ergibt sich aus dem wertgebenden Bestandteil, den Steviolglycosiden. Dem kalorienfreien Erythrit verdankt das Produkt seine kristalline Form und damit die verbraucherfreundliche 1:1 Verwendung wie Zucker, wodurch es auch zum Backen und Kochen geeignet ist.
Ergebnis
Die Verbraucherzentrale hat die Kennzeichnung der Verpackung mehrfach seit dem Jahr 2016 aufgrund erneuter Verbraucherbeschwerden geprüft: Die Anbieterfirma hat kleine Änderungen vorgenommen, beispielsweise die Mengenangabe von 0,25 Prozent für das Süßungsmittel Steviolglykoside in der Zutatenliste ergänzt. Die Herausstellung von Stevia auf der Verpackungsfront ist auch durch den neuen Produktnamen unverändert. Dass der Hinweis auf die enthaltenen Süßungsmittel im Jahr 2026 an den unteren Rand der Vorderseite gerutscht ist, erschwert es Verbraucher:innen zusätzlich die tatsächliche Zusammensetzung wahrzunehmen.







