Das ärgert beim Einkauf:

Pfanner Getränke

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Enttäuschend: Das Getränk "Heidelbeere" enthält nur elf Prozent Heidelbeeren aus Konzentrat, obwohl der Hersteller ausschließlich Heidelbeeren und deren Qualität bewirbt.
getaeuscht

Die Aufmachung des Tetrapaks lässt Heidelbeeren als Hauptzutat erwarten. Tatsächlich enthält das Getränk jedoch nur 20 Prozent Fruchtanteil, wovon lediglich elf Prozent aus Heidelbeeren stammen. Die restlichen 80 Prozent der Zutaten sind hauptsächlich Wasser und Zucker. Hinzu kommt, dass der Hersteller eine ursprüngliche Qualität der verwendeten Heidelbeeren nahe legt und auf eine schonende Pressung hinweist. Tatsächlich stellt er den verwendeten Saft aber aus einem Konzentrat her. Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite auf die Fruchtgehalte hinweisen.

Beschwerde zur Sorte „Maracuja“

Ich habe Maracuja Saft gekauft. Auf der Front der Verpackung steht nicht, ob es sich um Saft oder ein anderes Produkt handelt. Die Produkte stehen direkt neben anderen Herstellern, die Maracuja Saft aus 100 % Frucht anbieten. Bei Pfanner war ich zuerst erschrocken als ich den Saft in ein Glas goss. Wir lieben Maracuja Schorle, aber der Saft von Pfanner war bereits wässrig und eignete sich nicht für eine Maracuja Schorle. Als wir dann nach den Hinweisen auf dem Produkt gesucht haben ist uns aufgefallen, dass auf der Front nur Früchte abgebildet sind, sonst aber dort kein Hinweis auf den Inhalt steht. Wir finden das als eine extreme Verbrauchertäuschung, da dem Kunden durch die Abbildung der Früchte suggeriert wird, dass auch 100% Saft enthalten ist. Auf der Seite steht dann klein 15 %. Das ist eine Täuschung der Verbraucherinnen und sollte abgemahnt werden.
Verbraucherin aus Unterhaching vom 27.03.2019

Beschwerde zur Sorte „Heidelbeere“

Keine Kennzeichnung als bloßes Heidelbeergetränk auf der Vorderseite. Dort heißt es nur: Heidelbeere, was zumindest einen Nektar erwarten ließe. Es sind ausschließlich Heidelbeeren auf der Vorderseite abgebildet, während tatsächlich auch Apfel und Holunderbeeren als Früchte enthalten sind.
Angabe „Heidelbeergetränk. Fruchtgehalt: 20 %“ auf der Rückseite. Tatsächlich sind nur 11 % Heidelbeere im Mehrfruchtsaftanteil des Getränks, der selbst nur der zweite Inhaltsstoff auf der Liste nach Wasser ist.
Werbetext auf der Rückseite: „Romantische Moor- und Heidelandschaften sowie lichte Wälder sind die Heimat der Heidelbeeren. Dort werden sie vollreif geerntet und anschließend schonend gepresst, um ihren unverwechselbaren aromatischen Geschmack zu erhalten.“
Die Heidelbeeren für diesen Saft wuchsen wohl kaum in romantischen Moorlandschaften und wurden meines Erachtens schon gar nicht „dort“ geerntet. Wie schonend man die Beeren presst, ist bei einem Saft aus Konzentrat auch nicht so wahnsinnig relevant.
Verbraucher aus Bühlertal vom 02.01.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Schauseite zeigt und benennt ausschließlich Heidelbeeren als Frucht. Auf der Rückseite beschreibt er die Erzeugung, die Herkunft und die Herstellung des Getränks mit den Worten: „Romantische Moor- und Heidelandschaften sowie lichte Wälder sind die Heimat der Heidelbeeren. Dort werden sie vollreif geerntet und anschließend schonend gepresst, um ihren unverwechselbaren aromatischen Geschmack zu erhalten.“ Tatsächlich beträgt der Fruchtgehalt des Getränks 20 Prozent, die sich aus 11 Prozent Heidelbeere sowie Apfel und Holunderbeere zusammensetzen.

Das Getränk wird aus einem Fruchtkonzentrat hergestellt, das mit Wasser rückverdünnt und gezuckert ist. Es enthält außerdem Zitronensäure, Vitamin C und Aroma.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke regeln unter anderem die Zusammensetzung von Fruchtsaftgetränken. Danach enthalten Fruchtsaftgetränke Fruchtsaft, Fruchtmark oder Mischungen daraus, auch aus Konzentrat, sowie Wasser.

Der Fruchtgehalt beträgt bei anderen Früchten oder Fruchtmischungen als Kernobst, Trauben oder Zitrusfrüchten mindestens 10 Gewichtsprozente.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung des Getränks und die alleinige Nennung von Heidelbeere auf der Schauseite stehen aus unserer Sicht nicht im Einklang mit der tatsächlichen Qualität und Zusammensetzung. Dass Verbraucher mehr als elf Prozent Heidelbeeren erwarten, können wir gut nachvollziehen. Die Werbung mit der romantischen Natur und einer schonenden Pressung passt aus unserer Sicht nicht zur Verwendung von Konzentrat, das bei der Herstellung mit Wasser rückverdünnt und gezuckert wird.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Vorderseite die Fruchtgehalte kennzeichnen. Die Werbung sollte er an die Realität anpassen oder unrealistische Werbetexte entfernen.

Stellungnahme der Hermann Pfanner Getränke GmbH, Lauterach

Eine Irreführung des Verbrauchers liegt aus unserer Sicht, bei dem Produkt Pfanner Heidelbeere, nicht vor. Auf der Rückseite der Verpackung ist die Zusammensetzung des Produktes eindeutig deklariert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de