Nun eindeutig, dass Vollkorn in den „Körner-Krustis“ von Lidl steckt
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Lidl bietet in seinen Filialen „Vollkorn-Körner-Krustis“ zur Selbstbedienung an. In unmittelbarer Nähe gibt es keine Angaben der Zutaten. Eine Mappe mit den verpflichtenden Angaben aller angebotenen Backwaren befindet sich in der Nähe des Angebotes. Dort bezeichnete Lidl die „Körner-Krustis“ als Weizenmischbrötchen. Der Begriff „Vollkorn“ tauchte nicht auf. Diesen Widerspruch hat Lidl nun beseitigt und versichert, dass es sich wie ausgezeichnet um ein Vollkornprodukt handelt.
Beschwerde
Lidl hat seit einigen Jahren Bioland Vollkorn-Körner-Krusti Brötchen im Angebot. Der Begriff Vollkorn ist in Deutschland geschützt und somit habe ich diese Brötchen sehr lange konsumiert. In meiner Filiale steht ein Aufsteller vor dem Aushang mit den Zutaten. In einer anderen Filiale konnte ich einen Blick auf die Zutatenliste werfen, es wird gar kein Vollkornmehl verwendet. Da ich sehr auf meine Ernährung achte und ausschließlich Vollkornprodukte konsumiere, war ich wirklich sehr betroffen von dieser Information. Ich habe mich im Januar an den Kundenservice von Lidl gewandt. Als Antwort erhielt ich, dass sie dies prüfen. Weitere Nachfragen ergaben dasselbe. Nun ist ein halbes Jahr vergangen und noch immer werden diese Brötchen verkauft. In meinen Augen ist es eine grobe Täuschung am Kunden.
Verbraucherin aus Sanitz vom 09.06.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Bewerbung im Handel
Das ist inakzeptabel: die „Körner-Krustis“ am Regal prominent als Vollkorn-Brötchen zu bezeichnen und an anderer Stelle als „Weizenmischbrötchen“. Das sind zwei völlig unterschiedliche Qualitäten.
Darum geht’s:
Lidl bietet in seinen Filialen Backwaren zur Selbstbedienung an. Das Angebot umfasst unter anderem Bio-Brötchen. Am Regal steht gut lesbar „Bioland Vollkorn-Körner-Krusti“. Detaillierte Angaben zur Zusammensetzung aller angebotenen Backwaren finden sich einer Mappe. In der von Lebensmittelklarheit besuchten Filiale in Gelnhausen ist die Mappe für Kund:innen zugänglich. Dort bezeichnet Lidl die „Körner-Krustis“ als „Bio-Weizenmischbrötchen mit Saatenmischung“. Laut Zutatenliste ist kein Vollkornmehl enthalten.
Somit sind die Angaben in mindestens drei Filialen widersprüchlich.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck zufolge sollten bei einem Vollkornbrot oder -brötchen mindestens 90 Prozent des Getreides als „Vollkorn“ enthalten sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Es kann nicht sein, dass die Bio-Brötchen als Vollkorn bezeichnet werden und an anderer Stelle das Wort „Vollkorn“ nicht mehr auftaucht. Verbraucher:innen, die sich für Vollkornprodukte entscheiden, müssen sich auf die Kennzeichnung verlassen können. Das gilt insbesondere bei Lebensmitteln zur Selbstbedienung.
Lidl sollte diese Widersprüche umgehend beseitigen. Das gilt für alle Filialen mit Backwaren in Selbstbedienung.
Fazit:
Lidl sollte umgehend für eine einheitliche Kennzeichnung der „Körner-Krustis“ sorgen.
Stellungnahme der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bad Wimpfen
Text-Ausschnitt aus der Original-Stellungnahme
Transparenz und eine korrekte Verbraucherinformation haben für uns oberste Priorität. Zu dem geschilderten Fall möchten wir Ihnen gerne folgende Informationen weitergeben:
Produkt und Auszeichnung am Regal: Die Bezeichnung des Artikels am Preisschild bzw. Regal ist korrekt. Das angebotene Produkt entspricht der Rezeptur und Qualität eines Vollkornbrötchens (Weizenroggenvollkornbrötchen mit Saaten). Der Kunde erhält somit wie ausgezeichnet ein Vollkornprodukt.
Ergebnis
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot informiert.
Lidl hat umgehend reagiert und versichert, dass.es sich wie ausgezeichnet um ein Vollkornprodukt handelt. In der Filiale Gelnhausen hat Lidl die widersprüchlichen Angaben im Aushang beseitigt.






