Ist die Bezeichnung „alkoholfreier Wein“ zulässig?
Frage
Ich habe in Ihrem Artikel gelesen „der Begriff ‚alkoholfrei‘ ist nur für Wein rechtlich definiert“. Das ist nach meinem Wissen veraltet. Der Begriff "alkoholfreier Wein" war nach deutschem Recht definiert. Müsste es jetzt laut EU-Recht nicht „entalkoholisierter Wein“ heißen?
Verbraucher oder Verbraucherin vom 30.06.2026
Antwort
Es ist richtig, dass laut EU-Verordnung der Begriff „entalkoholisierter Wein“ vorgeschrieben ist. Die deutsche Wein-Verordnung erlaubt aber die zusätzliche Angabe „alkoholfrei“ und ist noch gültig. Übrigens wurde das EU-Recht diesbezüglich inzwischen überarbeitet - der Begriff „alkoholfrei“ wird ab September 2027 auf Wein sogar verpflichtend.
Laut der gemeinsamen Marktorganisationsverordnung muss Wein, dem der Alkohol entzogen wurde, als „entalkoholisiert“ bezeichnet werden. Er darf dann nicht mehr als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Die Kennzeichnung darf laut der deutschen Weinverordnung um den Begriff „alkoholfrei“ ergänzt werden. Wenn der Alkoholgehalt über 0,05 Volumenprozent liegt, ist die Angabe „alkoholfrei“ um die Angabe „(<0,5 % vol.)“ zu ergänzen. Die deutsche Weinverordnung nimmt auf die europäische Regelung Bezug und ergänzt diese. Richtig ist aber, dass derzeit ein Wein nicht ausschließlich als „alkoholfrei“ bezeichnet werden darf.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wäre es wünschenswert, dass die Angabe „alkoholfrei“ auch zukünftig um den Hinweis (<0,5 % vol.)“ ergänzt wird. Werben Anbieter bereits auf der Schauseite mit „alkoholfrei“, sollte diese Angabe auch dort zu finden sein.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
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