Das ärgert beim Einkauf:

Kindly’s „Knöterich Pastilles“

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

„Knöterich-Pastilles“ sind in Wirklichkeit ein aromatisiertes Starklakritz
getaeuscht

Der Name „Knöterich Pastilles“ deutet auf Bestandteile der Knöterichpflanze als Zutat hin. Tatsächlich handelt es sich um aromatisierte Bonbons, die der Anbieter auf der Rückseite als „Starklakritz“ bezeichnet. Der Hersteller sollte den Produktnamen der Zusammensetzung anpassen.

Ich glaubte Knöterichpastillen mit dem Inhaltsstoff Knöterich gekauft zu haben. Als ich nach einigen Wochen diese Pillen probiert habe, hatte ich von Knöterich kaum etwas geschmeckt. Ich studierte die Zutatenliste des Produktes und konnte von Knöterich, in welcher Form auch immer, nichts entdecken. Nun fühle ich mich betrogen. Für mich ist das Produkt eine Mogelpackung.
Verbraucher aus Steinsberg vom 15.01.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Anbieter bezeichnet die „Knöterich Pastilles“ auf der Rückseite als „Süßwaren – Starklakritz“. Nach Zucker ist Süßholzwurzelextrakt die mengenmäßig wichtigste Zutat. Das Wort Knöterich dagegen steht nicht in der Zutatenliste. Die Bonbons enthalten „natürliches Aroma“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Nach der EU-Aromenverordnung ist der Begriff „natürliches Aroma“ erlaubt, wenn die Aromen aus einem natürlichen Rohstoff stammen. Bei der Angabe „natürliches Knöterich-Aroma“ müssten hingegen 95 Prozent der Aromabestandteile aus Knöterich stammen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Obwohl die Bonbons „Knöterich Pastilles“ heißen, taucht „Knöterich“ in der Zutatenliste nicht auf. Stattdessen ist Süßholzwurzel – der Rohstoff für Lakritz – neben Zucker die mengenmäßig wichtigste Zutat. Tatsächlich bezeichnet der Hersteller selbst die Pastillen als „Starklakritz“. Für Verbraucher bleibt unklar, was die Pastillen mit Knöterich verbindet, da dieser im Produkt nicht vorkommt.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der VAN VLIET, Alphen aan den Rijn (Niederlande)

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Für unser Produkt „Knöterich Pastillen” der Marke Kindly`s haben wir ein Knöterich - Aroma genommen, weil Knöterich-Extrakt nur sehr schwer und sehr teuer zu beziehen war. Es wird geprüft und getestet, ob in Zukunft Knöterich-Extrakt verwendet werden kann. Wenn der Extrakt in der Produktion verwendet wird, wird er entsprechend auf dem Produkt deklariert werden.

Ergebnis

Der Hersteller teilt mit, er prüfe momentan, Knöterich-Extrakt in der Rezeptur zu verwenden. Der Prozess könne jedoch länger dauern.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de