Kekse enthalten kakaohaltige Glasur, aber keine Schokolade
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Der Verkaufskarton wirbt auf der Vorderseite groß mit „Doppelkekse mit Milchschokolade…“. Bei der Suche nach Schokolade als Zutat auf der Keksverpackung selbst, werden Kaufinteressierte jedoch nicht fündig. Die Zutatenliste führt lediglich „kakaohaltige Fettglasur“ mit Palmfett als Basis auf.
Der Anbieter sollte keine widersprüchlichen Angaben über die Zusammensetzung der Kekse auf dem Verkaufskarton und der Keksverpackung machen.
Beschwerde
Auf der Schauseite der Verpackung wird mehrsprachig und groß mit „Doppelkekse mit Milchschokolade“ geworben. Im Zutatenverzeichnis auf der Rückseite steht jedoch ausdrücklich: „überzogen mit kakaohaltiger Fettglasur“. Das ist eine klare Verbrauchertäuschung gemäß LMIV. Die Auslobung auf der Vorderseite suggeriert echte Schokolade. Tatsächlich erhält der Kunde minderwertige Fettglasur.
Verbraucherin aus München vom 18.09.2026
Verbraucherin aus Erding vom 20.07.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Informationen auf dem Verkaufskarton sollten für die Doppelkekse im Karton zutreffen. Statt echter Schokolade enthalten die Kekse nur kakaohaltige Fettglasur.
Darum geht’s:
Der Anbieter Anatol verpackt die Doppelkekse „Dilek Memo“ in einem beschrifteten Verkaufskarton. Der Verkaufskarton wirbt auf der Vorderseite mit „Doppelkekse mit Milchschokolade und Marshmellow“. Auf der Verpackung der Kekse selbst fehlt ein Hinweis auf Milchschokolade. Die Bezeichnung der Kekse lautet „Doppelkekse […] überzogen mit kakaohaltiger Fettglasur (32 %)“. Die Zutatenliste führt „kakaohaltige Fettglasur 32 %“ auf. In der nachfolgenden Klammer tauchen beispielsweise Palmfett, Kakaopulver und Kakaomasse auf, nicht jedoch Kakaobutter. Bezeichnung und Zutaten erscheinen klein gedruckt in einem Fließtext in mehreren Sprachen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Anforderungen an Milchschokolade sind in der Kakaoverordnung festgelegt. Danach besteht Milchschokolade aus Kakaoerzeugnissen, Zuckerarten und Milch beziehungsweise Milcherzeugnissen. Die Mengen sind festgelegt. So muss beispielsweise die Gesamtkakaotrockenmasse mindestens 25 Prozent betragen, der Anteil an Kakaobutter und Milchfett ebenfalls mindestens 25 Prozent.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Werbeaussage „mit Milchschokolade“ auf dem Verkaufskarton ist falsch und sollte korrigiert werden. Denn tatsächlich sind die Doppelkekse nur mit einer kakaohaltigen Fettglasur überzogen. Sie enthält Palmfett und nicht die für Milchschokolade erforderliche Menge an Kakaobutter. Das ist ein deutlicher Qualitätsunterschied.
Fazit:
Der Anbieter sollte keine widersprüchlichen Angaben über die Zusammensetzung der Kekse auf dem Verkaufskarton und der Keksverpackung machen.
Stellungnahme der Anatol GmbH & Co. Großhandels KG, Regensburg
Auszug aus der Original-Stellungnahme:
Im Zuge einer Verpackungsumstellung wurden für diesen Artikel vorübergehend unterschiedliche Umkartonagen verwendet. Hintergrund ist, dass wir diese Produktlinie für bestimmte Absatzmärkte auch in einer Ausführung mit Milchschokolade führen. Die entsprechende Angabe auf den betreffenden Umkartons stammt aus dieser Verpackungsvariante. […]. Die tatsächliche Zusammensetzung des Produktes ist auf der Einzelverpackung im Zutatenverzeichnis zutreffend und transparent angegeben. […]
Ergebnis
Der Anbieter hat mitgeteilt, dass der Umkarton zukünftig nicht mehr verwendet wird.






