Das ärgert beim Einkauf:

Karls Gummibeeren Erdbeer pur

Die Kennzeichnung auf dem Glas und im Online-Shop weichen erheblich voneinander ab. Trotz Korrekturen auf karls-shop.de passen Beschreibung und Produkt nicht zusammen.
getaeuscht

Die Zutatenlisten auf der Verpackung und im Online-Shop weichen trotz identischer Aufmachung als „Erdbeer Pur“ deutlich voneinander ab. Während der Anbieter das Produkt im Online-Shop mit einem Fruchtanteil von 55 Prozent bewirbt, ist diese Mengenangabe auf dem Glas nicht zu finden. Und obwohl sich die Zutatenlisten hinsichtlich der Menge an Zucker und Glukosesirup erheblich unterscheiden, sind die Nährwertangaben identisch. 
Der Händler sollte die Fruchtgummis einheitlich kennzeichnen.

Die Zutatenlisten online und am Produkt für die Gummibeeren „Erdbeer Pur“ unterscheiden sich:
Online: Zutaten: 49% Erdbeersaft aus Fruchtsaftkonzentrat, Glukosesirup, Zucker, Gelatine, Zitronensäure, Aroma, färbende Lebensmittel: schwarze Karotte und schwarze Johannisbeere […]. 14 g Zucker/100 g 
Am Produkt: Glucosesirup, Zucker, Erdbeersaft, Gelatine usw. Ebenfalls 14 g Zucker/100 g. 
Dies kann so aber nicht stimmen. Ich habe den Hersteller/Händler kontaktiert, aber daraufhin keine Antwort erhalten.
Verbraucher aus Kaiserslautern vom 29.01.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Angaben im Online-Shop für die Fruchtgummis „Erdbeer pur“ passen nicht zu den Angaben auf dem Etikett des Glases. Der Händler sollte das Produkt einheitlich kennzeichnen.

Darum geht’s:

Die Fruchtgummis „Erdbeer Pur“ bestehen laut den Angaben in Karls-Online-Shop aus folgenden Zutaten:
49 % Erdbeersaft aus Fruchtsaftkonzentrat, Glukosesirup, Zucker, Gelatine, Zitronensäure, Aroma, färbende Lebensmittel: schwarze Karotte und schwarze Johannisbeere, Trennmittel: Sonnenblumenöl, Bienenwachs gelb und weiß, Carnaubawachs. Der Zuckergehalt ist mit 14 Prozent angegeben. Unter „Beschreibung“ bewirbt der Anbieter das Produkt „Erdbeer pur“ als „die einzigen Erdbeer-Fruchtgummis mit einem Fruchtanteil von 55 % in ganz Deutschland“ und den Verzicht auf künstliche Farbstoffe. 
Die Zutatenliste auf dem Glas „Erdbeer Pur“ führt folgende Bestandteile auf: Glucosesirup, Zucker, Erdbeersaft aus Fruchtsaftkonzentrat, Gelatine, Zitronensäure, Aroma, Farbstoffe: Kurkumin, Echtes Karmin; Trennmittel: Sonnenblumenöl, Bienenwachs gelb und weiß, Carnaubawachs. Der Zuckergehalt ist mit 14 Prozent angegeben. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.
Das gilt auch für Online-Shops.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Zusammensetzung der Fruchtgummis „Erdbeer pur“ aus dem Glas passt nicht zur Produktbeschreibung im Online-Shop. Statt der im Shop ausgelobten Menge von 55 Prozent Frucht, enthalten die Fruchtgummis im Glas nur eine unbekannte Menge Erdbeersaft. Insgesamt stimmen die Zutatenverzeichnisse nicht überein: Statt 49 Prozent Erdbeersaft stehen Glucosesirup und Zucker an erster Stelle auf dem Etikett. Eine derart veränderte Zusammensetzung wirkt sich auch auf die Nährwerte aus. Den Zuckeranteil kennzeichnet der Anbieter jedoch unverändert mit vierzehn Prozent. 
Im Glas stecken handelsübliche Fruchtgummis, die im Wesentlichen aus Glukosesirup und Zucker bestehen. Der Name „Erdbeer pur“ passt weder zum Inhalt im Glas noch zum Angebot im Online-Shop. 

Fazit:

Der Händler sollte die Fruchtgummis einheitlich kennzeichnen.

Stellungnahme der Karls Markt OHG, Rövershagen

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der Anbieter hat die Daten auf seiner Website und die Kennzeichnung des Produkts angepasst. Er will derartige Fehler zukünftig vermeiden.

getaeuscht

Ergebnis

Karls Gummibeeren Erdbeer pur, karls-shop.de, 03.03.2023

Der Händler hat die Zutatenliste und die Nährwertangaben im Web-Shop korrigiert. Den Zuckergehalt kennzeichnet der Anbieter nun mit 42 Prozent. 
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit passen weder der Produktname „Erdbeer pur“ noch der im Online-Shop beworbene Fruchtanteil von 55 Prozent zum Produkt.
Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produkt informiert.